Bundestag verabschiedet Neufassung des Großen Lauschangriffs

Die Novelle hält im Prinzip an der akustischen Wohnraumüberwachung fest und dehnt die Maßnahme auf Ermittlungen im Umfeld von Kinderpornographie aus, will aber den Kernbereich privater Lebensgestaltung besser schützen.

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Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag die umstrittene Novelle des Gesetzes zur akustischen Wohnraumüberwachung mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen verabschiedet und die Debatte über ein seit acht Jahren umkämpftes Thema zunächst wieder beendet. Zuvor hatte Rot-Grün im Rechtsausschuss Änderungen am ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung durchgesetzt. Demnach darf der Große Lauschangriff künftig auch bei Verdacht auf die banden- oder gewerbsmäßige Verbreitung von Kinderpornografie angewendet werden. Die Reform wurde erforderlich, nachdem Karlsruhe im vergangenen Jahr die Wohnraumbespitzelung in weiten Teilen für für verfassungswidrig erklärt hatte. Dementsprechend setzt die Novelle die Hürden für den Einsatz des Ermittlungswerkzeuges höher, um den "Kernbereich privater Lebensgestaltung" geschützt zu halten. CDU/CSU und FDP stimmten gegen den Entwurf.

Das Abhören von Gesprächen mit Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten, Notaren, Steuerberatern, Ärzten, Abgeordnete oder Journalisten bleibt entgegen der ursprünglichen Pläne von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries unzulässig. Einige Lücken lässt das Gesetz: Versehentlich erhobene Daten dieser Kommunikationspartner dürfen ausnahmsweise zur Abwehr bestimmter dringender und schwerwiegender Gefahren verwendet werden. Gemäß einer Eingabe des Bundesrates können erhobene personenbezogene Daten zudem bei einer dringenden Gefahr für Leben oder Freiheit einer Person oder für bestimmte Gegenstände von besonderem Wert auch dann in Strafverfahren verwendet werden, wenn sie prinzipiell nicht hätten erhoben werden dürfen.

Zypries zeigt sich zufrieden, dass der Große Lauschangriff als ultima ratio und "unverzichtbares Mittel zur Bekämpfung schwerer Formen von Kriminalität" weiter möglich ist. Der SPD-Politikerin zufolge "darf es keine Freiräume für Verbrecher geben". Sie ist sich aber auch im Klaren darüber, dass die Kosten für die Überwachung steigen: Künftig muss beim Abhören von Privaträumen -- anders als etwa in Geschäftsräumen -- in der Regel ein Polizist neben dem Bandgerät sitzen, um bei Bedarf unverzüglich abzuschalten.

Der Normalbürger hat laut Zypries nichts zu befürchten. Es gehe nur um den Verdacht auf Straftaten, bei denen eine Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren vorgesehen ist. Einer von Datenschützern ins Gespräch gebrachten Übertragung des Karlsruher Urteils auf die Telekommunikationsüberwachung erteilte Zypries in einem taz-Interview eine Absage: Nur die eigene Wohnung ist ihrer Ansicht nach ein Rückzugsraum, "nicht aber das Telefon". Redner von SPD und den Grünen hatten bei der Schlussdebatte generell Bedenken gegen den Großen Lauschangriff vorgebracht. Man brauche die Vorschrift eigentlich nicht, habe sie jetzt nur verfassungskonform gemacht, erklärte Hans-Christian Ströbele von den Grünen. Er hofft, dass sich bald eine Zweidrittelmehrheit für die Abschaffung des Instruments findet.

Scharfe Kritik kommt von Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die in Karlsruhe gemeinsam mit liberalen Kollegen die entscheidende Klage erhoben hatte. Die Bundesregierung hat es ihrer Ansicht nach unterlassen, das "absolute Erhebungs- und Überwachungsverbot" privater Gespräche mit engsten Vertrauten aus Karlsruhe umzusetzen. Das neue Gesetz "statuiert vielmehr eine Eingriffsbefugnis für die zuständigen Behörden und stellt klar, wann abgehört werden darf", moniert die FDP-Politikerin. Eine Art "Probelauschen" werde gestattet. Ein schärfer gefasster Änderungsantrag der Liberalen zum Schutz der Privatkommunikation in Wohnräumen hatte im Rechtsausschuss keine Mehrheit gefunden.

Die Union machte sich für eine Änderung stark, mit der die automatische Aufzeichnung von Gesprächen generell erlaubt worden und es dem anordnenden Gericht überlassen geblieben wäre, über die Verwertbarkeit solcher Aufnahmen zu entscheiden. Das Erstellen eines solchen "Richterbandes" hatten Strafverfolger auf einer Anhörung gefordert. Alle übrigen Fraktionen lehnten ein solches Vorgehen ab. "In den Kernbereich darf auch ein Richter nicht eingreifen", betonte Zypries. Vertreter der Union warnen nun vor einer höheren Ausbreitung der Kriminalität und wollen gegebenenfalls den Vermittlungsausschuss anrufen.

Der Große Lauschangriff war 1998 mit einer Änderung am Artikel 13 Grundgesetz, der die Unverletzlichkeit der Wohnung erklärt, mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit eingeführt worden. Grüne und PDS hatten damals dagegen votiert, die FDP hatte den tiefen Einschnitt in die Bürgerrechte größtenteils mitgetragen. Leutheusser-Schnarrenberger trat deswegen von ihrem Amt zurück. Am Wochenende sprach sich die FDP auf ihrem Bundesparteitag in einem Antrag (PDF) erstmals geschlossen gegen den Großen Lauschangriff aus. Leutheusser-Schnarrenberger kündigte an, dass ihre Fraktion die "tatsächlichen Ergebnisse dieser Ermittlungsmaßnahme genau bewerten und in der nächsten Legislaturperiode wieder auf den Prüfstand stellen" wolle. (Stefan Krempl) / (anw)