Hartz IV-Software: Berater steigern Software-Kosten

Die Hartz IV-Software A2LL kostet angeblich deutlich mehr als geplant: In den Entwicklungskosten von 14,7 Millionen Euro sollen die Beraterleistungen nicht enthalten sein.

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Von
  • Detlef Borchers

Die Hartz IV-Software A2LL wird deutlich mehr kosten als geplant, berichtet die Financial Times Deutschland. Die Zeitung beruft sich dabei auf einen Bericht der Bundesagentur für Arbeit, nach dem in den Entwicklungskosten von 14,7 Millionen Euro die Beraterleistungen in Höhe von 6300 Personentagen nicht enthalten sein sollen. Diese Leistungen entsprechen einem Aufschlag von rund 10 Millionen Euro. Ob das gesamte Softwarepaket mit 24,7 Millionen bezahlt sein wird, ist dabei noch offen, da die Endabnahme von A2LL noch bevorsteht.

A2LL wurde von der Telekom-Tochter T-Systems und der auf Kommunalsoftware spezialisierten Hertener Firma Prosoz entwickelt. Da die Verträge so gestaltet wurden, dass die Bundesagentur erst nach Fertigstellung des gesamten Programmes zahlen muss, steht ProSoz derzeit am Rande eines Konkurses. Auf diese Bedrohung will T-Systems nun reagieren und die Mitarbeiter von ProSoz übernehmen, die an A2LL arbeiten. Mit der Übernahme verbunden ist eine finanzielle Entlastung von ProSoz, über die beide Seiten keine Angaben machen. Außerdem will T-Systems die Schadensersatzforderungen der Bundesagentur übernehmen, über deren Höhe derzeit gerätselt wird. Die Financial Times zitiert den ProSoz-Geschäftsführer Christoph Wesselmann mit den Worten: "Wir haben einen sehr guten Weg für alle Beteiligten gefunden."

Die webbasierte Software A2LL ist für die Berechnung des Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch II zuständig. Einige der von der Bundesagentur geforderten Funktionen der Software arbeiten noch nicht wie vorgesehen, vor allem die Kürzungen von Leistungen, wenn die Empfänger gesetzte Fristen versäumen oder angeforderte Unterlagen nicht vorweisen. Hier müssen die Sachbearbeiter den Kürzungsbetrag manuell ausrechnen und als "Vorschuss" eingeben, der dann in Abzug gebracht wird.

Das Verfahren wird bei den Betroffenen offenbar als willkürliche Maßnahme wahrgenommen, weshalb sie verstärkt die einschlägigen Beratungsstellen aufsuchen. Für diese Beratungstellen entwickelt der Walhalla-Verlag gerade eine CD-ROM, mit der die Berechnung des Arbeitslosengeldes II überprüft werden kann. Als Programm kommt dabei die Software Lämmkomm zum Einsatz, die von der Dortmunder Firma Lämmerzahl entwickelt wurde und bei zwölf "Optionskommunen" im Einsatz ist. Optionskommunen nennt man die Bezirke, die sich dafür entschieden haben, die Auszahlung des Arbeitslosengeldes in eigener Regie zu übernehmen. Aus Sicherheitsgründen dürfen sie nicht mit der zentralen Software A2LL arbeiten und benutzen andere Lösungen.

Zur Hartz IV-Software A2LL siehe auch:

(Detlef Borchers) / (jk)