Viel Kritik an Entwurf für Leistungsschutzrecht

Gegner des geplanten neuen Anspruchs für Presseverleger sehen mit der Initiative des Justizministeriums ihre schlimmsten Befürchtungen bestätigt. Sie warnen vor einer "Quasi-Monopolisierung der deutschen Sprache" und Abmahnwellen.

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Gegner des geplanten neuen Leistungsschutzrechts für Presseverleger sehen mit dem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums ihre schlimmsten Befürchtungen bestätigt. Sie warnen vor einer "Quasi-Monopolisierung der deutschen Sprache", einer kaum vorstellbaren Beschränkung der Informations- und Meinungsfreiheit sowie Prozess- und Abmahnwellen. Die Verlegerverbände BDZV und VDZ begrüßten dagegen die Vorlage: Der Entwurf bringe den notwendigen Schutz der gemeinsamen Leistung der Herausgeber von Presseerzeugnissen und Journalisten voran, auch wenn er nicht alle Erwartungen erfülle. Beide Vereinigungen betonten, dass das geplante Monopolrecht in keiner Weise die Kommunikationsfreiheit begrenzen werde.

Alltagsformulierungen wie Überschriften oder einzelne Sätze könnten "für ein Jahr dem allgemeinen Sprachgebrauch entzogen" werden, meint Till Kreutzer vom Portal iRights.info. Der Rechtsanwalt, der zu den schärfsten Kritikern des Leistungsschutzrechts zählt, hat herausgearbeitet, dass künftig jeder, der zu gewerblichen Zwecken selbst kleinste Teile oder Wortfetzen aus einer Verlagspublikation öffentlich zugänglich mache – etwa in einem Pressespiegel, Blog, einer Twitter-Nachricht oder einem Facebook-Post – künftig eine Erlaubnis brauche. Selbst Webadressen, die – wie die URL-Langfassung bei heise online – eine Überschrift enthielten, dürften nicht mehr ohne Weiteres angegeben oder verlinkt werden.

Wer etwa als freier Journalist oder Anwalt weiterhin über "seine" Themen in herkömmlicher Manier bloggen wolle, müsste vorher nicht nur mit Hunderten von Verlagen, sondern auch mit anderen, regelmäßig erscheinenden Netzpublikationen mit eigener "Redaktion" Lizenzverträge schließen, schreibt Kreutzer. So würden selbst ARD und ZDF über ihre Online-Auftritte zu "Presseverlegern" und könnten Rechte aus dem Leistungsschutzrecht geltend machen. Die Betreiber sozialer Netzwerke könnten als "Störer" verantwortlich gemacht werden, sollten sich ihre Nutzer bei "Presseerzeugnissen" bedienen und sie die erforderlichen Rechte nicht eingeholt haben.

Verschärft werde die Problematik noch dadurch, dass der Entwurf auf Drängen der FDP-Bundestagsfraktion das Leistungsschutzrecht nicht an eine Verwertungsgesellschaft binde. Damit werde die kollektive Rechtewahrnehmung erschwert, stattdessen müssten Lizenzverträge mit jedem einzelnen Rechteinhaber geschlossen werden. Zudem würden auch ausländische Nutzer in den Anwendungsbereich des Gesetzen hineingezogen. Der Entwurf treffe insgesamt nicht nur Suchmaschinen-Betreiber und News-Aggregatoren, sondern "die gesamte deutsche Wirtschaft, jeden Freiberufler oder sonstigen Berufstätigen".

Auch aus Sicht des Vereins Digitale Gesellschaft will der Entwurf Verlegern ein Werkzeug geben, "mit dem sie fast beliebig Internetnutzer unter Druck setzen können, keinerlei Inhalte von ihnen mehr ohne Verwaltungsaufwand, Kosten und gegebenenfalls Rechtsbeistand verwenden" zu dürfen. Dies sei eine Gefahr für die Netzöffentlichkeit.

Für den Geschäftsführer des IT-Branchenverbands Bitkom, Bernhard Rohleder, liest sich der Entwurf "trotz der langen Reifezeit wie ein Schnellschuss". Dass viele entscheidende Begriffe wie der einer "gewerblichen Veröffentlichung" nicht klar definiert seien, dürfte vor allem Arbeit für die Gerichte mit sich bringen. Innovative Technik und Dienste würde so gebremst. "Der Anwendungsbereich ist viel zu weit", ergänzte Hannah Seiffert, Rechtsexpertin vom Verband der deutschen Internetwirtschaft eco, gegenüber heise online. Mit dem Vorhaben liefere das Justizressort die hiesigen Unternehmen "dem Gutdünken der Verlage aus." Google-Sprecher Kay Oberbeck twittert , dass es besser wäre, wenn das sich derzeit in der Ressortabstimmung befindliche Gesetz spätestens "auf dem parlamentarischen Weg" gekippt würde. Nur so könnten mühsame Rechtsstreits vermieden werden.

Die Opposition tritt geschlossen gegen den Entwurf auf. Netzpolitiker der SPD sprechen von einem unsinnigen und unausgegorenem Stückwerk, das fatale Folgen haben könnte für die Wissensgesellschaft. Vertreter der Fraktion der Linken lehnen den Entwurf ab, da er "eindeutig Klientelpolitik zugunsten der Medienkonzerne ist und die große Masse der Menschen, die sich aktiv im Internet bewegt, in eine unverhältnismäßige Rechtsunsicherheit treibt". Das Justizressort habe "mehr Verwirrung als Klarheit geschaffen", monieren die Grünen. Geholfen werde damit niemandem. Die Piratenpartei sieht die "freie Bloggerszene gefährdet" und die Zeitungs- und Zeitschriftenverlage inakzeptabel bevorteilt. (anw)