Justizministerin verteidigt Leistungsschutzrecht

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat in Köln ihren Gesetzentwurf für ein Leistungsschutzrecht verteidigt. Gleichzeitig forderte sie bei der Tagesschau-App mehr Zurückhaltung von den Öffentlich-Rechtlichen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 161 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Torsten Kleinz

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat auf dem 24. Medienforum NRW den in der vergangenen Woche vorgelegten Gesetzentwurf für ein Leistungsschutzrecht verteidigt. Gleichzeitig forderte sie im Streit über die Tagesschau-App mehr Zurückhaltung von den öffentlich-rechtlichen Sendern.

"Das Leistungsschutzrecht konserviert nicht alte Geschäftsmodelle", erklärte die Ministerin in Köln. Stattdessen werde durch das Gesetz nur ein Interessenausgleich geschaffen. Leistungsschutzrechte seien im deutschen Urheberrecht nichts Neues. Der Gesetzentwurf ziele darauf, die verlegerische Tätigkeit zu schützen. "Es geht dabei um mehr als die rein urheberrechtlichen Inhalte, es geht darum, die Risikoübernahmen, die wirtschaftliche Verantwortung über ein Leistungsschutzrecht abzusichern." Ihr Haus bemühe sich, das Gesetz möglichst schnell im Bundeskabinett zu beschließen und anschließend im Bundestag zu beraten.

Leutheusser-Schnarrenberger auf dem 24. Medienforum NRW

(Bild: Uwe Völkner / Fotoagentur FOX)

Adressaten des Gesetzentwurfs seien zuallererst Suchmaschinenbetreiber und Nachrichtenaggregatoren, darunter große internationale Akteure, die ihre Angebote mit Inhalten deutscher Verlage anreicherten. Mit dem neuen Recht werde einerseits ein Unterlassungsanspruch geschaffen, andererseits könnten die Verlage nun über die Nutzung der Inhalte Lizenzen aushandeln.

Die private Nutzung der Inhalte sei im Gesetzentwurf ausdrücklich ausgenommen, antwortete sie im Hinblick auf die teils heftige Kritik an dem Vorhaben. Dabei räumte die Ministerin ein, dass es Abgrenzungsprobleme gibt, wer künftig wofür zahlen soll – so sei die Werbefreiheit eines Blogs lediglich ein Indiz dafür, dass keine gewerbliche Nutzung im Sinne des Gesetzes vorliege. "Man kann das nicht enumerativ im Gesetz festlegen", sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Die Diskussion darüber müsse man aber nun im Bundestag führen.

Im Streit über die Tagesschau-App stellte sich die Justizministerin klar auf die Seite der klagenden Verlage. "Nicht alles, was technisch geht, muss man gebührenfinanziert umsetzen." Bei der Tagesschau-App könne man allenfalls noch an der Hintergrundfarbe erkennen, dass es sich nicht um eine App einer Tageszeitung handele. Es sei nicht Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Sender, den privaten Verlagen Konkurrenz zu machen. Am Rande des Medienforums ermahnte die NRW-Regierungschefin heute die Kontrahenten, den Konflikt um die App beizulegen.

Christian Nienhaus, Geschäftsführer der WAZ-Mediengruppe und Vorsitzender des Zeitungsverlegerverbandes NRW hatte vorher die Öffentlich-Rechtlichen scharf kritisiert. Bereits zweimal hätten sich die Spitzen von Verlagen sowie ARD und ZDF getroffen und sich geeinigt – und beide Male sei der gefundene Kompromiss von der anderen Seite anschließend widerrufen worden. Mit einer Rücknahme der Depublizierungspflicht in den öffentlich-rechtlichen Mediatheken, die Ministerpräsidentin Kraft am Vortag gefordert hatte, habe er kein Problem: "Das war niemals unsere Forderung", sagte Nienhaus. Stattdessen sollten sich die gebührenfinanzierten Anstalten mehr aus dem Verlagsgeschäft heraushalten. So habe allein der Tagesschau-Newsletter einen Umfang von 14 Seiten – die Textarbeit sei jedoch Domäne der Verlage.

In Köln stellte die Justizministerin auch einige Erleichterungen für die Nutzer in Aussicht. "Man stellt das Urheberrrecht nicht in Frage, wenn man fragt: Wie ist die Situation für die Nutzer?" Dabei kritisierte sie auch das Abmahnwesen in Deutschland. Ihr Haus arbeite an Verfahrensumstellungen, die überzogene Abmahnungen beispielsweise bei der Bestimmung des Streitwerts einschränken sollen. Damit ändere sich aber am Prinzip des Auskunftsanspruches gegen Provider nichts. Für den Herbst kündigte Leutheusser-Schnarrenberger eine weitere Gesetzesinitiative an, die sich der Nutzung verwaister Werke widmen soll, für die kein Rechteinhaber zu ermitteln sei, die aber aufgrund der langen Schutzfristen derzeit nicht genutzt werden können. (ssu)