Breitbandzugang für alle Schweizer

In der Schweiz gehört ein Breitbandzugang mit mindestens 600/100 kBit/s im Down- und Upstream ab 1. Januar 2008 zur obligatorischen Grundversorgung.

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Von
  • Urs Mansmann

Ab 1. Januar 2008 erhält jeder Schweizer auf Wunsch einen Breitbandzugang. Der Bundesrat erweiterte die in der Verordnung für Fernmeldedienste festgelegte Grundversorgung um einen schnellen Internetzugang. Für den Anschluss legte der Bundesrat eine Preisobergrenze fest: Maximal 69 Franken (44 Euro) plus Mehrwertsteuer darf er kosten. Der Preis umfasst nicht nur den Breitbandzugang, sondern auch einen Telefonanschluss inklusive Rufnummer und einen Telefonbucheintrag.

Die festgelegte Bandbreite für die zugesicherte Grundversorgung beträgt 600/100 kBit/s im Down- und Upstream. In Ausnahmefällen darf ein künftiger Lizenznehmer die Übertragungsrate allerdings reduzieren. 2010 sollen die Entgelte überprüft werden, um die Preise gegebenfalls an die Marktentwicklung anzupassen. (uma)