Copyright: Britischer Regulierer stellt Warnhinweismodell vor

Die britische Regulierungsbehörde Ofcom hat einen neuen Entwurf vorgelegt, wie das Verfahren der Warnhinweise für Internetnutzer im Falle von Urheberrechtsverletzungen konkret aussehen soll. Zugangssperren sind zunächst nicht vorgesehen.

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Die britische Regulierungsbehörde Ofcom hat am Dienstag einen neuen Entwurf (PDF-Datei) für das geplante Warnhinweisverfahren bei Urheberrechtsverletzungen durch Internetnutzer veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Dem Vorschlag zufolge melden Rechteinhaber mutmaßliche Verstöße an die großen Provider. Die Zugangsanbieter warnen die betroffenen Kunden schriftlich, dass ihr Anschluss im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen aufgefallen ist.

Erhält ein Anschlussinhaber drei Warnungen innerhalb eines Jahres, können die Provider die Rechteinhaber auf Anforderung über sämtliche mit diesem Anschluss verbundenen Verdachtsfälle informieren. Der Rechteinhaber hat dann die Möglichkeit, durch einen richterlichen Beschluss die Identität des Anschlussinhabers zu ermitteln und zivilrechtliche Schritte einzuleiten. Die Regelung soll den Rechteinhabern ermöglichen, gezielt gegen mutmaßliche Wiederholungstäter vorzugehen.

Der neue Entwurf sieht nach Angaben der Regulierungsbehörde im Wesentlichen die gleichen Maßnahmen vor, die schon im ersten Entwurf aus dem Jahr 2010 enthalten waren. Dazu kommen einige Ergänzungen, etwa eine unabhängige, von der Ofcom noch zu benennende Organisation, die Einsprüche der in Verdacht geratenen Anschlussinhaber bearbeiten soll. Die von den Rechteinhabern einzusetzenden Methoden der Beweissicherung müssen zudem von der Regulierungsbehörde für das Warnhinweisverfahren zugelassen werden.

Darüber hinaus sieht die geplante Regelung zusätzliche Informations- und Aufklärungspflichten für Rechteinhaber und Provider vor. Betroffen sind nur die großen Provider mit jeweils mehr als 400.000 Breitbandanschlusskunden – das sind im Moment BT, Everything Everywhere, O2, Sky, TalkTalk und Virgin Media. Die sechs Unternehmen decken den Angaben zufolge über 90 Prozent des britischen Breitbandmarkts ab.

Das vorgeschlagene Verfahren wird nach Einschätzung der Ofcom frühestens im Frühjahr 2014 umgesetzt werden können. Die Konsultation läuft bis zum 26. Juli. Ende des Jahres soll das Parlament sein Votum abgeben, dann ist die EU-Kommission am Zug. Anschließend müssen die Provider ihre Prozesse entsprechend einrichten und die Einspruchsstelle eingerichtet werden.

Das den Maßnahmen zu Grunde liegende Gesetz (Digital Economy Act) sieht über die konkrete Ausgestaltung des Warnhinweisverfahren hinaus weitere Sanktionen vor, mit denen Provider auffällig gewordene Kunden belegen sollen. Der Strafkatalog enthält für Wiederholungstäter unter Umständen auch Bandbreitendrosselungen und auch Anschlusssperren.

Diese weiter reichenden Maßnahmen sollen aber erst erwogen werden, wenn sich das Warnhinweismodell nach einem Jahr als nicht effektiv erwiesen haben sollte. Den Angaben der Regulierungsbehörde zufolge machen sie zusätzliche Einspruchsmöglichkeiten notwendig und benötigen die erneute Zustimmung des Parlaments.

Das in Großbritannien umstrittene Gesetz war im April 2010 von der scheidenden Labour-Regierung verabschiedet worden. Die Nachfolgeregierung der Konservativen und Liberalen hat das Vorhaben allerdings auf die lange Bank geschoben und bereits angekündigt, dass es vor 2014 wohl nicht umgesetzt wird. Das war auch dem starken Widerstand der Internetwirtschaft zuzuschreiben. (vbr)