Schwarz-Gelb beschneidet Opt-in zur Datenweitergabe in Meldegesetz

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen hat das Parlament den Regierungsentwurf zur "Fortentwicklung des Meldewesens" beschlossen. Das geplante Opt-in zur Datenweitergabe für Werbezwecke wurde gestrichen.

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Der Bundestag hat in der Nacht zum Freitag den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur "Fortentwicklung des Meldewesens" ohne weitere Aussprache in geänderter Form beschlossen. Die Regierungsfraktionen stimmten dafür, die Daten der rund 5200 Meldeämter zu vernetzen. Die Opposition war geschlossen dagegen und sprach von einem "schlechten Gesetz", die Privatsphäre der Bürger werde aufgeweicht.

Die Regierung hatte ursprünglich geplant, mit dem bundesweiten Registerverbund den Datenschutz bei Melderegisterabfragen zu stärken. Auskünfte über Vor- und Familiennamen, akademische Grade sowie gegenwärtige Anschriften sollten nur noch für Werbung und Adresshandel herausgegeben werden, wenn die betroffene Person zugestimmt hat. Dagegen waren die Inkasso- und Direktmarketingwirtschaft sowie Auskunfteien Sturm gelaufen.

Die Regierungsfraktionen haben die Bestimmung nun zusammengestrichen. Verboten sein soll es künftig laut dem Beschluss (PDF-Datei) nur noch, Meldedaten für Werbung oder Adresshandel zu verwenden, wenn dieser Zweck bei der Anfrage nicht angegeben wurde oder der Betroffene dagegen Widerspruch eingelegt hat. Dies soll aber nicht gelten, wenn die Informationen nur verwendet werden, wenn bereits vorhandene Daten bestätigt oder berichtigt werden sollen. Kritiker befürchten, dass so selbst das "Opt-out" wirkungslos werde, da für eine Melderegisterauskunft immer bereits bestehende Informationen gebraucht würden, es sei in jedem Fall davon auszugehen, dass diese Daten überprüft werden.

Datenschützer hatten gefordert, die ursprünglich vorgesehene Einwilligungslösung noch auszubauen. Sie monierten, dass der Entwurf für ein Bundesmeldegesetz an der Hotelmeldepflicht größtenteils festhält. Diese sei eine Form der Vorratsdatenspeicherung. Auf Skepsis stieß auch, dass die erst vor einigen Jahren abgeschaffte Auflage wieder eingeführt werden soll, sich einen Ein- oder Auszug vom Vermieter bestätigen lassen zu müssen.

Ein zentrales Bundesmelderegister sieht das Gesetz nicht vor. Behörden sollen stattdessen online rund um die Uhr Zugang zu Meldedatenbeständen geben. In 13 Bundesländern kann laut Bundesregierung übers Internet auf die zentral aufbewahrten Informationsbestände der kommunalen Meldestellen zugegriffen werden. In den übrigen Regionen müsse dafür zunächst direkt bei den Ämtern angesetzt werden. Die Meldestellen sollen Auskünfte über Grunddaten automatisiert und verschlüsselt bereithalten. Ein ursprünglich vorgesehenes elektronisches Widerspruchsrecht der Betroffenen hat die Koalition beseitigt.

Der Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion, Helmut Brandt, hielt es im Interesse des E-Governments für dringend geboten, die unterschiedlichen landesrechtlichen Vorschriften zu vereinheitlichen und bundesweit gültige technische Standards einzuführen. Künftig könne jeder Bürger über die Online-Identitätsfunktion des neuen Personalausweises, durch die ID-Merkmale von DE-Mail oder per qualifizierter digitaler Signatur auf elektronischem Wege eine Anmeldung, Selbstauskunft oder Meldebestätigung beantragen. Für die FDP versicherte Manuel Höferlin, dass das Niveau zur Sicherung der Privatsphäre der Bürger "auf der Höhe des Bundesdatenschutzgesetzes ist".

Die SPD-Politikerin Gabriele Fograscher monierte dagegen, dass Schwarz-Gelb in letzter Minute ohne Berichterstattergespräch Änderungen vorgelegt habe, mit denen die positiven Ansätze des ursprünglichen Entwurfs ins Gegenteil verkehrt würden. Es werde versäumt, den "datennutzenden Lobbys" unüberschreitbare Grenzen zu ziehen, ergänzte Jan Korte von den Linken. Es sei zu befürchten, dass die Verwendungsmöglichkeiten der Meldeinformationen noch erweitert werden können. Schon jetzt werde etwa die automatisierte Bonitätsprüfung beim Abschluss von DSL-Verträgen oder Ähnlichem gefordert. Im Namen der Grünen beklagte Wolfgang Wieland, dass das vor allem amtlichen und hoheitlichen Zwecken dienende Melderegister der Werbe- und Auskunfteibranche die Arbeit zu erleichtern drohe. Die Koalition habe sich für "das Prinzip Datenschleuder" entschieden.

[Update, 29.06.2012 13:15]:

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar zeigte sich gegenüber heise online enttäuscht von den Änderungen. Damit falle der Entwurf teils "sogar hinter die geltende Rechtslage zurück". Bei der einfachen Melderegisterauskunft wäre nach Ansicht Schaars eine deutliche Stärkung der Rechte der Meldepflichtigen erforderlich gewesen. "Äußerst kritisch sehe ich auch, dass nach dem Willen der Koalitionsfraktionen die Nutzung von Meldedaten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zulässig sein soll, sofern der Meldepflichtige nicht widerspricht. Dies stellt eine massive Verschlechterung gegenüber dem Regierungsentwurf dar, der hierfür zu Recht eine Einwilligung des Meldepflichtigen verlangt hatte", fügte Schaar hinzu. (anw)