BVDW-Whitepaper: Web-Statistik datenschutzkonform

Vertretbar findet der Bundesverband Digitale Wirtschaft den Einsatz von Google Analytics und anderen Analysetools, sofern sich die Betreiber deutscher Webseiten an einige Regeln halten.

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Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Ragni Zlotos

Viele Webseitenbetreiber denken, es sei nicht mit dem deutschen Datenschutzrecht vereinbar, Google Analytics oder andere Dienste für die Statistiksammlung über ihre Besucher einzusetzen. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) hat nun das Whitepaper Webanalyse und Datenschutz herausgegeben, um Missverständnisse aufzuklären.

So sei es laut dem Michael Neuber, Markus Vollmert und Christian Vollmert geschriebenen Papier möglich, ohne Zustimmung des Nutzers dessen Handlungen auf der Seite zu speichern, indem man die IP-Adresse anonymisiert. Dafür halte Google eine Funktion bereit. Um sich rechtlich für die Übertragung personenbezogener Daten in die USA abzusichern, könne man auch einen ähnlichen wie den Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung anwenden, wie ihn der Hamburger Landesbeauftragte für Datenschutz mit Google geschlossen hat. Das Papier gibt ebenso Hinweise, wie Webseitenbetreiber eine Datenschutzerklärung für Ihre Nutzer anbieten können. (rzl)