Elektronische Gesundheitskarte: Ministerium bestreitet deutliche Mehrkosten

Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Zeitungsbericht dementiert, demzufolge die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte bis zu sieben Milliarden Euro kosten könnte.

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Von
  • Detlef Borchers

Das Bundesgesundheitsministerium hat in einer Presseerklärung einen Bericht dementiert, demzufolge die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) bis zu sieben Milliarden Euro kosten soll. Die Berechnungen, die die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung unter Berufung auf eine "unter Verschluss" liegenden Studie veröffentlicht hatte, seien fehlerhaft und würden die Einsparungen und Entlastungen nicht berücksichtigen, die mit der elektronischen Gesundheitskarte erzielt werden könnten. Während die Zeitung Kosten von 3,9 bis 7 Milliarden Euro anführt, beharrt das Ministerium auf den seit geraumer Zeit genannten Kosten von 1,4 Milliarden Euro.

Dementiert wird außerdem die Vermutung der Zeitung, dass der Bericht zu den Kosten der Gesundheitskarte von der Projektgesellschaft Gematik unter Verschluss gehalten wird. Als nicht nachvollziehbar wird die Behauptung der Zeitung gewertet, dass sich Kosten und Nutzen der elektronischen Gesundheitskarte erst nach zehn Jahren bei insgesamt 14 Milliarden Euro die Waage halten werden.

Die Kosten-Nutzen-Analyse der Gematik, auf die sich die Frankfurter Zeitung beruft, soll auf einer auf fünf Jahre gestreckten Einführungsphase der eGK basieren, während die offizielle Berechnung des Ministeriums von drei Jahren ausgeht. Innerhalb dieser Einführungsphase sollen nach der Studie die Krankenkassen mit 2,2 Milliarden Euro entlastet, die Ärzte und Krankenhäuser jedoch mit 1,9 Milliarden Euro belastet werden. In der Kosten-Nutzen-Analyse sind dabei 585 Millionen Euro nicht enthalten, die die Produktion und der Versand der eGK für rund 80 Millionen Versicherte kosten werden.

Berechnungen zur eGK leiden allgemein darunter, dass derzeit noch viele Komponenten des Gesamtsystems als Software-Simulationen existieren. Es gibt bisher nur vage Schätzungen. Die Kassenärztliche Bundesvereingung (KBV) rechnet mit mindestens 3000 Euro Kosten, die in einer Arztpraxis für die Anschaffung von VPN-Konnektor, Lesegerät und einem Software-Update fällig werden. Beim Ministerium ist man hingegen zuversichtlich, dass nicht mehr als 1500 Euro ausgegeben werden müssen. Bei 159.000 Arzt- und Zahnarztpraxen entstehen so ganz unterschiedliche Millionenbeträge. Entsprechend fällt auch die Amortisierung der Anschaffungen sehr unterschiedlich aus, wenn Ärzte und Zahnärzte mit einer Vergütung von 6 bis 20 Cent für ein elektronisches Rezept rechnen. Zu der im November stattfindenden Fachmesse Medica werden neue Berechnungen und Kostenanalysen erwartet.

Zur elektronischen Gesundheitskarte und der Reform des Gesundheitswesens siehe auch:

(Detlef Borchers) / (pmz)