WIPO strebt weitere Urheberrechtsabkommen an

Nach dem Völkerrechtsabkommen zum Schutz audiovisueller Darbietungen soll der Ständige Ausschuss für Urheber- und verwandte Rechte bis zum kommenden Mittwoch den Fahrplan für weitere Abkommen festklopfen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 15 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Monika Ermert

Nach dem vor knapp einem Monat in Peking beschlossenen Völkerrechtsabkommen zum Schutz audiovisueller Darbietungen soll der Ständige Ausschuss für Urheber- und verwandte Rechte (WIPO SCCR) bis zum kommenden Mittwoch den Fahrplan für weitere Abkommen festklopfen. Entscheidet sich der SCCR dafür, könnte es schon 2013 Vertragskonferenzen für ein Abkommen gegen Signalpiraterie sowie für Einschränkungen des Urheberrechts für Blinde, für Bibliotheken und Archive und für den Bildungsbereich geben.

WIPO-Generalsekretär Francis Gurry hofft, dass sich die seit vielen Jahren diskutierten Verträge nicht weiter verzögerten. Schon im vergangenen Jahr sollte über die Einberufung einer diplomatischen Konferenz für den besseren Zugang von Blinden und Sehbehinderten zu Inhalten durch Schrankenregeln entschieden werden. Sie scheiterte aber unter anderem am Widerstand der Europäischen Union, die statt verbindlicher Regeln auf eine freiwillige Lösung setzte. Am Montag unterstützte im Genf nun selbst der Internationale Verleger-Verband (IPA) die Schrankenregelung, wenn am vorgeschlagenen Entwurf noch Änderungen vorgenommen würden.

Die Sprecher der verschiedenen Regionen unterstützen allesamt Zugangsregeln für Blinde. Allerdings sah der tschechische Vertreter für die zentraleuropäischen und baltischen Staaten das Abkommen zum Schutz von Rundfunk- und Kabelnetzbetreibern gegen Signalpiraterie ganz oben in der Prioritätenliste. Italiens Vertreter sprach sich für die B-Gruppe – dazu gehören die USA, die EU und weitere Industrieländer – für ein "internationales Instrument" zugunsten der Blinden, aber für einen "völkerrechtlichen Vertrag" gegen Signalpiraterie aus.

Auch für dieses Abkommen gab es bereits mehrere Anläufe, die unter anderem an Bedenken gescheitert waren, das Abkommen räume den Unternehmen neue, urheberrechtsähnliche Rechte ein. Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländer, die sich bei der WIPO in den vergangenen Jahren immer wieder blockiert hatten, plädierten am Montag für einen abgespeckten Vertrag. Gurry hofft nach eigenen Angaben, im Oktober könne ein einheitlicher Entwurf an die WIPO-Generalversammlung geschickt werden.

Noch zögerlicher zeigten sich die Industrienationen bei Einschränkungen des Urheberrechts für Bibliotheken, Archive, für die Bildungs- und Forschungseinrichtungen. Die Bibliotheken-Vereinigung Library Copyright Alliance, wies darauf hin, dass sich mehrere große Verlage weigerten, Bibliotheken überhaupt noch Lizenzen für ihre elektronischen Produkte zu verkaufen. Die B-Gruppe sieht hier dennoch offensichtlich wenig Handlungsbedarf und sagte lediglich zu, die Diskussionen fortführen zu wollen.

Ecuador, Uruguay, Chile, Brasilien und Ägypten unterstrichen andererseits, dass harmonisierte Mindestschranken zugunsten des Bildungsbereichs dringlich seien, darunter auch Garantien für den Zugriff auf Inhalte, die technisch geschützt sind.

James Love, Direktor der Organisationen Knowlegde Ecology International, riet den Delegierten, sich mit offenen Grundsatzfragen zum Rechtsrahmen zu befassen. Es müsse analysiert werden, warum in bestehenden Verträgen wie der Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst oder dem TRIPS-Abkommen vorgesehene Schrankenregelungen und Spielräume von den Entwicklungsländern bislang nicht beansprucht wurden. (anw)