Regierung will "letzte Lücken" im Computerstrafrecht schließen

Künftig soll bereits der unbefugte Zugang zu besonders gesicherten Daten unter Überwindung von Sicherheitsvorkehrungen unter Strafe gestellt werden. Dabei muss sich der Straftäter keine Daten beschafft haben.

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Mit einer deutlichen Verschärfung des Strafrechts will die Regierung den "Schutz vor Hackern, Datenklau und Computersabotage" verbessern. Eine heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzesänderung stellt klar, dass "Hacking" strafbar ist. Gemeint ist damit das "Knacken" von Computersicherheitssystemen, wie es in einer Mitteilung des Bundesministeriums der Justiz heißt.

Beispielsweise soll künftig bereits der unbefugte Zugang zu besonders gesicherten Daten unter Überwindung von Sicherheitsvorkehrungen unter Strafe gestellt werden (§ 202a StGB). Bisher ist Computersabotage nur bei Angriffen gegen Betriebe, Unternehmen und Behörden strafbar (§ 303b StGB), künftig sollen auch private Datenverarbeitungen geschützt werden. Auch sollen DoS-Attacken bestraft werden können. Für besonders schwere Fälle der Computersabotage ist eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren vorgesehen.

Ebenso soll das "Sichverschaffen von Daten aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage" künftig bestraft werden (§ 202b StGB neu). Auch besonders gefährliche Vorbereitungshandlungen zu Computerstraftaten werden dem Entwurf nach strafbar sein. Sanktioniert wird insbesondere das Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von "Hacker-Tools", die darauf angelegt sind, illegalen Zwecken zu dienen (§ 202c StGB neu).

Der Gesetzentwurf (PDF-Datei) zur Bekämpfung der Computerkriminalität schließt nach Worten von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) letzte Lücken im Strafrecht. Obwohl Deutschland bereits über ein weit reichendes Computerstrafrecht verfüge, führe die rasante Entwicklung der Informationstechnologie immer wieder zu neuen kriminellen Gefahren und Missbrauchsmöglichkeiten. Der heute vorgestellte Regierungsentwurf setzt den EU-Rahmenbeschluss über Angriffe auf Informationssysteme vom Februar 2005 sowie das Europarat-Übereinkommen über Computerkriminalität vom November 2001 in nationales Recht um. (anw)