Proteste gegen Einschränkung der Informationsfreiheit in Schleswig-Holstein

Die Kieler Landesregierung musste sich auf einer Anhörung scharfe Kritik an ihren Plänen zur Reform des Informationsfreiheitsgesetzes anhören. Derweil haben die Grünen in Hessen einen Antrag für mehr Akteneinsicht gestellt.

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Die schwarz-rote Kieler Landesregierung musste sich auf einer Anhörung am gestrigen Mittwoch scharfe Kritik an ihren umstrittenen Plänen zur Reform des schleswig-holsteinischen Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) anhören. "Ein Bundesland, das zu den Vorreitern in Sachen Informationsfreiheit zählte, will einen Rückzieher machen", beklagte der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV), Michael Konken, im Umfeld der Expertenbefragung im Kieler Landtag. Das Amtsgeheimnis drohe aus der Mottenkiste geholt zu werden. "Bürger sollen in Zukunft faktisch kein Recht mehr haben, Einsicht in den Umgang der Verwaltung mit Steuergeldern zu erhalten", wendet sich auch Grietje Bettin, Bundestagsabgeordnete der Grünen aus Schleswig-Holstein und medienpolitische Sprecherin ihrer Fraktion, gegen das von Innenminister Ralf Stegner vorangetriebene Änderungsgesetz. Der SPD-Politiker wolle damit "einen der wichtigsten Grundsätze von Informationsfreiheit aushebeln".

Die schleswig-holsteinische Landesregierung will mit dem Entwurf zur Überarbeitung des Informationsfreiheitsgesetzes ihr finanzielles Handeln der öffentlichen Kontrolle entziehen. Datenschützer hatten schon frühzeitig dagegen Stellung bezogen. "Das Vorhaben der Landesregierung würde besonders korruptionsanfällige Bereiche wie behördliche Bauvorhaben von der Informationsfreiheit ausnehmen", hält Hansjörg Elshorst von Transparency International nun dagegen. Bürgerrechtsorganisationen sind ferner dagegen, auch das Auskunftsrecht gegenüber Privatpersonen und privatrechtlich organisierten Unternehmen einzuschränken, die mit Behörden zusammenarbeiten. "Von der Polizei beauftragte Abschleppunternehmen oder eine privatrechtliche Abfallgesellschaft, die sich im Eigentum eines Landkreises befindet, wären damit nicht mehr zur Auskunft verpflichtet", verdeutlicht der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit, Sven Berger, die erwarteten Auswirkungen.

In Schleswig-Holstein gilt bereits seit 2000 ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und wurde auf Bundesebene zum Vorbild. Die Kritiker befürchten, dass mit den Plänen im Norden die umfangreiche Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte der Bürger gegenüber Behörden auch in anderen Bundesländern auf den Prüfstand kommen könnten. Die CDU in Hamburg hat im Frühjahr ein Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet, das die weiten Ausnahmen im Pendant des Bundes noch deutlich ausbaut. In der Hansestadt kommen die Rügen allerdings auch von SPD-Seite. Der CDU-Senat habe das Gesetz von Anfang an torpediert, beschwert sich Andreas Dressel, Innenexperte der SPD in der Hamburger Bürgerschaft. Das im August in Kraft getrete Gesetz werde totgeschwiegen und seine Nutzung überdies von einer "überhöhten und intransparenten Gebührenordnung" beeinträchtigt. Es sei erkennbar, dass der Senat nicht "von lästigen Bürgern" gestört werden wolle.

Derweil treten die Grünen in Hessen für mehr Akteneinsicht ein. "Da die Landesregierung bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen Entwurf für ein Gesetz zum freien Informationszugang vorgelegt hat, haben wir uns entschlossen, einen eigenen Entwurf zu erarbeiten und einzubringen", erklärt der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Jürgen Frömmrich. Auch der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch habe mehrfach die Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes gefordert. Insgesamt gewähren bislang acht von 16 Bundesländern ihren Bürgern spezielle Rechte zur Akteneinsicht. Solche Landesgesetze gab es bereits vor der Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes in Schleswig-Holstein, in Brandenburg und in Berlin. 2002 zog Nordrhein-Westfalen nach, vor Kurzem Bremen und Hamburg. Ende Juli trat zudem das IFG in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Bereits verabschiedet ist auch ein Pendant für das Saarland. (Stefan Krempl) / (anw)