Telegate bekommt Millionen von der Telekom zurück

Auf zum BGH, da werden Sie geholfen: Töchter der Telegate bekommen rund 47 Millionen Euro von der Telekom zurück, die die Ex-Behörde überhöht für Auskunftsdaten berechnet hatte. Damit neigt sich eine jahrelange Prozess-Serie dem Ende zu.

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Von
  • Sven-Olaf Suhl

Auf zum Bundesgerichtshof, denn da werden Sie geholfen. So stellt es sich jedenfalls für den Auskunftdienstleister Telegate dar, der den kultigen Werbespruch noch immer für seine Dienste unter 11 88 0 nutzt. Die Karlsruher Richter fällten nun zwei wesentliche Entscheidungen in einem jahrelangen Streit zwischen Telegate und der Deutschen Telekom um angemessene Preise für Teilnehmerdaten. Mit der Liberalisierung des Telecom-Markts traten neben der Ex-Behörde alternative Anbieter auf den Plan. Die Bonner mussten Teilnehmerdaten aus ihrem Bestand an die neuen Wettbewerber herauszugeben; aus deren Sicht allerdings nutzte die Telekom ihre frühere Monopolstellung bei der Fernsprechauskunft bei der Preisgestaltung aus.

Wie Telegate jetzt per Ad-Hoc-Mitteilung bekanntgab, hatten zwei Klagen ihrer Tochterfirmen datagate GmbH und telegate MEDIA auf Schadenersatz für überhöhte Datenkosten nun in letzter Instanz Erfolg, da der BGH die jeweiligen Nichtzulassungsbeschwerden der Deutschen Telekom (Aktenzeichen BGH KZR 31/11 beziehungsweise KZR 32/11) abgewiesen habe. Damit seien die vorinstanzlichen Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 13. April 2011 (OLG DD VI U 1/11, OLG DD VI U 6/11) rechtskräftig. Laut Telegate ergeben sich aus diesen Entscheidungen Forderungen gegenüber der Telekom von insgesamt rund 47 Millionen Euro – abzüglich nicht näher genannter Steueraufwendungen sowie erfolgsabhängiger Zahlungen.

Telegate gab sich zuversichtlich, dass die Abweisung Signalwirkung auf die noch ausstehende Entscheidung in der Klage der Muttergesellschaft Telegate AG hat. Hier hatte der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf im Juni 2011 dem Unternehmen 41,3 Millionen Euro zugesprochen. Der Rechtsstreit zwischen den beiden Anbietern reicht bis ins Jahr 2004 zurück. Zwischenzeitlich hatten die Münchner von der Telekom gar 100 Millionen Euro für überteuerte Kundendaten erstritten, wogegen jedoch die Deutsche Telekom vorgegangen war und die Schadenersatzsumme drücken konnte. (ssu)