Kunde kann sich gegen Kreditkartenmissbrauch wehren

Wer seine Kreditkartennummer im Internet angibt und sich anschließend über falsche Abbuchungen wundert, ist rechtlich auf der sicheren Seite.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 32 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • dpa

Wer seine Kreditkartennummer im Internet angibt und sich anschließend über falsche Abbuchungen wundert, ist rechtlich auf der sicheren Seite. Darauf hat die Rechtsanwaltskammer Koblenz am Freitag hingewiesen. "Wer nur seine Kreditkartennummer angibt, ist nicht dafür verantwortlich, wenn durch einen Missbrauch Schäden entstehen." Die herkömmlichen Allgemeinen Geschäftsbedigungen der Kreditkartenunternehmen sähen vor, dass die Kunden nicht hafteten, wenn die Zahlung beleglos -- also ohne Unterschrift -- und ohne Geheimzahl erfolgt sei. Spätestens bis 4. Juni 2000 werde dieser Erstattungsanspruch auch gesetzlich festgelegt sein. Der Gesetzgeber müsse bis dahin eine EU-Richtlinie umsetzen.

Die Rechtsanwälte forderten die Verbraucher auf, zu Unrecht abgebuchte Summen bei den Kreditkartenunternehmen zu beanstanden. Das Geld müsse den Kunden dann wieder gutgeschrieben werden. Sollte sich das Kreditinstitut jedoch weigern, könne der Kunde seine Ansprüche mit Hilfe eines Anwaltes durchzusetzen, betonte die Kammer. (dpa) (cp)