Baden-Württemberg will Befugnisse für Polizei ausweiten

Die Eckpunkte eines neuen Polizeigesetzes für Baden-Württemberg stehen fest, berichten die Stuttgarter Nachrichten. Die Telefon- und Videoüberwachung soll demnach ausgeweitet, der Einsatz automatischer Kennzeichen-Lesesysteme künftig erlaubt werden.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Die Polizei in Baden-Württemberg soll mehr Überwachungs- und Kontrollmöglichkeiten erhalten. Wie die Stuttgarter Nachrichten unter Berufung auf Regierungskreise berichten, haben sich Innenminister Heribert Rech (CDU) und Justizminister Ulrich Goll (FDP) auf Eckpunkte eines neuen Polizeigesetzes verständigt, das im kommenden Jahr in Kraft treten soll. Es sehe unter anderem vor, die Telefon- und Videoüberwachung auszuweiten –­ allerdings nicht in dem von Rech gewünschten Ausmaß. Zwar soll die Polizei künftig auch zur Verhinderung schwerer Straftaten die Telefonverbindungsdaten von Verdächtigen erfassen dürfen und leichter die Möglichkeit haben, deren Aufenthaltsort zu orten. Der Inhalt der Gespräche darf dem Zeitungsbericht zufolge aber auch weiterhin nur dann überwacht werden, wenn eine Straftat bereits geschehen sei. "Ein präventives Abhören von Telefongesprächen wird es nicht geben", sagte Goll dem Blatt.

Auch die vom Innenministerium gewünschte massive Ausweitung der Videoüberwachung im Südwesten sei am Widerstand der FDP gescheitert. Zwar dürfe die Polizei künftig nicht nur Kriminalitätsschwerpunkte, sondern auch Volksfeste und andere Großveranstaltungen mit der Kamera genauer kontrollieren. Die Einbeziehung von Bildern der vielen privaten Überwachungskameras, die Rech gefordert hatte, solle aber weiterhin nur zur Aufklärung bereits begangener Delikte möglich sein. Auch Online-Durchsuchungen wird es dem Zeitungsbericht zufolge im Land bis auf weiteres nicht geben. "Das ist mit der FDP nicht zu machen", zitiert das Blatt einen Beamten aus dem Innenministerium. Unstrittig sei hingegen, dass der Polizei der Einsatz automatischer Kennzeichen-Lesesysteme erlaubt werden soll. (pmz)