Heftiger Streit um automatischen Polizeizugriff auf biometrische Passdaten

Der Vorstoß der Bundesregierung, digitale Passfotos und eventuell auch Fingerabdrücke für den Abgleich mit Fahndungsdatenbanken zu öffnen, stößt beim Koalitionspartner SPD und bei Datenschützern auf wenig Gegenliebe.

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Der erneute Vorstoß der Bundesregierung, digitale Passfotos und eventuell auch Fingerabdrücke aus der nächsten Generation der Biometriepässe für den automatischen Abgleich mit Fahndungsdatenbanken zu öffnen, stößt beim Koalitionspartner SPD und bei Datenschützern auf wenig Gegenliebe. "Ein Zugriff auf digitalisierte Passbilder der Bürger darf auf gar keinen Fall die Regel werden", erklärte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Dieter Wiefelspütz, gegenüber der Netzeitung. Er könne sich allenfalls vorstellen, dass "in begründeten Eilfällen –etwa nachts oder am Wochenende – der Polizei der Online-Zugriff auf Passfotos erlaubt werden soll". Rückhalt bei den Genossen habe er für diesen Kompromissvorschlag aber noch nicht.

Eine Speicherung von Fingerabdrücken aus Pässen bei den Meldeämtern und somit auch einen Abgleich mit Polizeidatenbanken lehnen die Sozialdemokraten laut Wiefelspütz weiter strikt als verfassungswidrig ab. "Ein Fingerabdruck darf nicht in einer Vorratsdatei hinterlegt werden", machte der SPD-Sprecher klar. Es gebe auch "keinen vernünftigen Grund", diese hochsensiblen biometrischen Merkmale überhaupt aufzubewahren. Damit würde allenfalls die Praxis der erkennungsdienstlichen Behandlung auf den Kopf gestellt. "Fingerabdrücke dürfen nur dann genommen werden, wenn ein konkreter Tatverdacht besteht", betonte Wiefelspütz. Einer Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten aus dem Telekommunikationsbereich und der damit einhergehenden Aushöhlung der Unschuldsvermutung hat seine Fraktion dagegen prinzipiell bereits zugestimmt.

Schwere Bedenken gegen die vor allem vom Bundesinnenministerium und der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag verfolgten Pläne zur Erschließung biometrischer Passdaten zur Verbrechersuche hat auch der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Thilo Weichert. Ihm zufolge soll "mit Salamitaktik die digitale Volkserfassung" eingeführt werden. Das Bundesinnenministerium betrachte offensichtlich jede Form der behördlichen und privaten Datenhaltung als ein "Selbstbedienungsangebot für die Polizei". Heute seien es die biometrischen Daten aus dem Passregister, morgen die Autobahn-Mautdaten und übermorgen die Daten auf den Privatcomputern, die heimlich über das Netz ausspioniert werden, verweist Weichert auf die weiteren Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zum Ausbau des Überwachungsnetzes.

Der polizeiliche elektronische Zugriff auf Passbilder und Fingerabdrücke führt dem Datenschützer zufolge aber zwangsläufig zu einem zentralen, "bundesweit abfragbaren Bevölkerungs-Biometrie-Datensystem". Dahinter stecke die falsche Annahme, dass die höchstpersönlichen Informationen für Gefahrenabwehr und Strafverfolgung notwendig wären. In Wahrheit würden aber alle Bürger damit als potenzielle künftige Straftäter behandelt. "Mit dieser Jedermanns-Verdächtigung erhält die Polizei Steine statt Brot", befürchtet Weichert einen Vertrauensverlust der Bevölkerung in die Strafverfolgung. Doch dieser Logik "steht unsere Verfassung entgegen", gibt Weichert Kontra. Nötig sei jetzt das Signal des Gesetzgebers, dass er diese Grenze des Grundgesetzes respektiert.

Auch bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) stößt das "große Unbehagen über die Art und Weise der Neuregelung des Passgesetzes" weiter auf Verständnis. "Die Bundesregierung hat es sich selbst zuzuschreiben, wenn der Widerstand gegen moderne polizeiliche Fahndungsmaßnahmen in der Bevölkerung wächst, solange sie diese notwendigen Neuregelungen im stillen Kämmerlein ausbrütet", meint der GdP-Bundesvorsitzender Konrad Freiberg. Ihm zufolge würden die Bürger eher mitziehen, wenn neue Mittel der Kriminalitätsbekämpfung "transparent und offensiv in der Öffentlichkeit" dargestellt würden.

Die geplante automatisierte Abfrage von Passbildern bei den Meldebehörden zu Fahndungszwecken ersetzt nach Ansicht der GdP lediglich die bereits bestehende Möglichkeit, Bilder in Papierform bei den einzelnen Passregistern anzufordern. Gegen eine solche Beschleunigung und Effizienzsteigerung könne "wohl niemand ernsthaft Bedenken haben". Im Gegensatz zur automatisierten Abfrage von Passbildern stelle eine zentrale Fingerabdruckdatei, wie sie Teile der Koalition ebenfalls beabsichtigen, für Freiberg aber "eine völlig neue Qualität der Datenerfassung dar". Daher lehne die GdP dieses Vorhaben ab.

Der Bundesrat hatte sich Mitte Februar für eine Speicherung von Gesichtsbildern und Fingerabdrücken aus biometrischen Ausweisdokumenten sowie einen automatisierten Vergleich der höchstpersönlichen Daten mit Fahndungsdatenbanken wie dem beim Bundeskriminalamt geführten automatischen Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS) ausgesprochen. Ein "1:n"-Vergleich mit ausgefeilten Suchroutinen sei unverzichtbar, so die Begründung des Länderwunschs, um Falschinformationen enthaltende Ausweisdokumente zu entlarven.

Nicht weit genug geht dem Bundesrat ferner eine umstrittene Klausel im Regierungsvorstoß, wonach ein Online-Abruf von Lichtbildern durch die Polizei- und Bußgeldbehörden bei Ordnungswidrigkeitenverfahren im Straßenverkehr zugelassen werden soll. Die Länderchefs fordern, dass zum einen die Beschränkung auf das Gesichtsmerkmal aufzuheben sei. Darüber hinaus wollen sie ein automatisiertes und auf Eilfälle zugeschnittenes Abrufverfahren für die biometrischen Daten in Pässen und Personalausweisen ganz allgemein eingerichtet wissen, wenn dies "erforderlich ist". Die Bundesregierung hat die Vorschläge der Länderkammer teilweise befürwortet und unterstützt die übernommenen Forderungen nun im laufenden Gesetzgebungsverfahren im Parlament.

Zum ePass und den Auseinandersetzungen um Ausweise mit digitalisierten biometrischen Merkmalen siehe den Online-Artikel in c't – Hintergrund:

Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch die Übersicht über die bisherige und die aktuelle Berichterstattung im Online-Artikel zum Start der Anti-Terror-Datei:

(Stefan Krempl) / (jk)