Verfahren gegen Facebooks Gesichtserkennung wieder aufgenommen

Nachdem Facebook nicht einwilligte, eine vorhandene Datenbank mit biometrischen Daten aus der Gesichtserkennung von Nutzern zu löschen, hat der Hamburger Datenschutzbeauftragte ein im Juni ausgesetztes Verfahren wieder aufgenommen.

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Von
  • Urs Mansmann

Der Hamburger Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, hat ein im Juni ausgesetztes Verfahren gegen Facebook wegen des Sammelns biometrischer Daten aus Gesichtserkennung wieder aufgenommen. Auf Nachfrage des Datenschützers erklärte Facebook zwar, dass man vorerst auf die Erstellung weiterer Gesichtsmodelle verzichte, lehnte aber weitere Verpflichtungen ab. Aus Sicht des Datenschutzbeauftragten ist die bereits bestehende Datenbank mit biometrischen Mustern, die ohne Einwilligung der Betroffenen angelegt wurden, rechtswidrig.

Für den Datenschützer ist das Risiko- und Missbrauchspotenzial der Datenbank immens. Das in der Hoffnung auf eine Einigung unterbrochene Verfahren habe deshalb umgehend wieder aufgenommen werden müssen. Ziel sei es, eine tragfähige Lösung für die ohne Einwilligung erstellten Datensätze durchzusetzen. Das muss aus Sicht des Datenschützers mindestens eine nachträgliche Einwilligung der Betroffenen sein, anderenfalls seien die Daten zu löschen. Caspar bedauert, dass Facebook weiterhin auf Zeit spiele und merkt an: "Facebook kennt unsere Rechtsauffassung und kann uns jederzeit über die Einführung eines Einwilligungsmodells oder über die Löschung der gesammelten Daten unterrichten". (uma)