Europäische EFF wünscht Änderungen der Direktive zum Schutz geistigen Eigentums

Die Bürgerrechtler haben eine Online-Petition gestartet, mit der sie das EU-Parlament bewegen wollen, unklare Bestimmungen herauszunehmen.

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Die europäische Sektion der Electronic Frontier Foundation (EFF) meint, es gebe in dem Entwurf für eine EU-Direktive zum effektiven Schutz geistigen Eigentums (IPRED2) zu viele unklare Bestimmungen und unzureichende Definitionen. Insbesondere gelte dies bei Passagen zum "kommerziellen Charakter" von Copyright-Vergehen oder beim Begriff der "Anstiftung". Es gebe bereits ausreichend Gesetze gegen kommerzielle Copyright-Vergehen, daher sei der aktuelle Vorschlag in dieser Hinsicht überflüssig. Darüber hinaus sorgten die unscharfen Formulierungen dafür, dass die Polizei mehr Befugnisse erhalte und legitime Nutzer wie Unternehmen in Verdacht kämen. Dadurch würden digitale Rechte und Innovationskraft beschnitten.

Falls IPRED2 in der jetzigen Form verabschiedet würde, sieht die EFF als mögliche Betroffene Open-Source-Entwickler, Medienplattformen wie YouTube und Internet-Service-Provider, die sich weigerten, P2P-Dienste zu blockieren. Musik-Labels und Filmstudios hätten durch die neue Direktive mehr Handhabe, gegen solche innovativen Gruppen, Dienste und Unternehmen wegen "Anstiftung von Piraterie" vorzugehen, und zwar auf Kosten der europäischen Steuerzahler, argumentiert die EFF. Auf der anderen Seite würde unter den Nutzern Unsicherheit herrschen, da sie sich nicht immer klar darüber sein könnten, wann sie Gesetze übertreten.

Anlässlich der zum 24. April anstehenden Debatte im EU-Parlament zu dem Thema hat die EFF nun eine Online-Petition gestartet, die jeder Internet-Nutzer unterzeichnen kann. Darin wird das Parlament gebeten, die neuen Tatbestände Beihilfe, Begünstigung und Anstiftung zu streichen und die Direktive auf die Bekämpfung von Markenfälschung und tatsächlicher kommerzieller Copyright-Vergehen zu beschränken. Eben jener Begriff der "kommerziellen Absicht" war derart Streitgegenstand im Rechtssausschuss des EU-Parlaments, dass er Ende Februar die Entscheidung über den Kommissionsvorschlag zum dritten Mal verschoben hatte. Im März schränkte der Ausschuss den Richtlinienvorschlag etwas ein und brachte ihn auf den Weg ins Plenum.

Zu den Diskussionen um das geistige Eigentum, zu den juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Online-Artikel in "c't Hintergrund" (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):

(anw)