Bundesgerichtshof: Keine Urheberpauschale auf Drucker

Das höchste deutsche Zivilgericht hat in letzter Instanz über die pauschale Pflicht zur Urhebervergütung bei Druckern entschieden.

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Von
  • Tim Gerber

Der Druckerhersteller Hewlett-Packard muss für seine verkauften Drucker keine pauschale Urhebervergütungen an die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort zahlen. Dies hat der Bundesgerichtshof nach Angaben von HP im Anschluss an seine heutige mündliche Verhandlung bekannt gegeben. Eine Begründung zu dem Urteil liege zur Stunde noch nicht vor.

Die Entscheidung löste auf beiden Seiten deutliche Reaktionen aus. "Wir sind erst einmal erleichtert", sagte HP-Sprecherin Barbara Wollny heise online. Bevor sich HP eingehender dazu äußern könne, müssten jedoch die Einzelheiten der Begründung abgewartet werden, so Wollny.

Ferdinand Melichar, Vorstand der VG Wort, zeigte sich im Gespräch mit heise online sehr bestürzt über das Urteil: "Das müssen wir erst einmal verdauen", sagte er. Melichar befürchtet "erhebliche Auswirkungen" für die Vergütung der Urheber. Durch die jüngste Reform, den so genannten 2. Korb der Urheberrechtsnovelle, herrsche bei den Urhebervertretungen ohnehin eine große Unsicherheit über die künftig zu erwartenden Einnahmen. Da sei das Urteil nun ein schwerer Schlag.

Auf die VG Wort kommen zudem Gerichtskosten in beträchtlicher Höhe zu, weil die Druckerhersteller sie gezwungen hatten, gegen jedes Unternehmen einzeln vorzugehen, statt den heutigen Ausgang des Musterverfahrens gegen HP abzuwarten. Beobachter rechnen nun mit einer Rücknahme der gegen die Düsseldorfer Entscheidungen gerichteten Revisionen durch die VG Wort. (tig)