Innenministerium: Feldtest zum Fingerabdruck im ePass läuft reibungslos

Die Akzeptanz zur Abgabe des Fingerabdruckes sei in der Bevölkerung vorhanden, heißt es im Bundesinnenministerium zu den seit 1. März durchgeführten Feldtests für die Ausweitung der im ePass gespeicherten biometrischen Merkmale.

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Von
  • Detlef Borchers

Nach Auskunft des Bundesinnenministeriums läuft der am 1. März gestartete Feldtest zur Aufnahme von Fingerabdrücken im elektronischen Reisepass (ePass) problemlos. Die Akzeptanz zur Abgabe des Fingerabdruckes sei in der Bevölkerung vorhanden. Nur vereinzelt fragten Antragsteller nach, was mit den abgenommenen Fingerabdrücken passiert. Die meisten freuten sich über den Preisnachlass von 5 Euro, mit dem Meldeämter die Testteilnahme "vergüten".

Beim laufenden Feldtest werden die Abdrücke testeshalber nur im Meldeamt gespeichert, danach zur Bundesdruckerei übermittelt, dort aber nicht auf dem Chip des Reisepasses gespeichert. Nach Beendigung des Feldtestes werden die Daten gelöscht. Antragsteller, die absolut keinen Fingerabdruck abgeben wollen, müssen bei den für den Feldtest ausgewählten Kommunen für einen neuen Pass bis zum Ende des Tests am 1. Juli warten. Dann wird bis zum 31. Oktober nur das Gesichtsbild für den Antrag eines neuen Passes verlangt und auf den RFID-Chip des Passes kopiert.

Allerdings ist nach Auskunft des Ministeriums der Test noch nicht in allen freiwillig teilnehmenden Meldeämtern angelaufen, die vom Innenministerium ausgewählt worden sind. Als Grund werden unterschiedliche Anpassungsarbeiten der IT-Systeme genannt. In Niedersachsen werden beispielsweise die Fingerabdrücke in Oldenburg, Buxtehude, Garbsen, Cloppenburg und Rinteln abgenommen. In Nordrhein-Westfalen sind Aachen, Bergkamen, Leverkusen, Rheine und Duisburg mit von der Partie.

Erst nach Änderung des Passgesetzes kann die Speicherung der Fingerabdrücke im Reisepass und in den 5300 deutschen Passregistern zum 1. November 2007 erfolgen. Derzeit ist das Passgesetz noch nicht verabschiedet, weil es noch den Bundestag passieren muss. Im Dezember hatte das Bundeskabinett dem Passgesetz zugestimmt und dabei das Gesetz erheblich verschärft. In der ursprünglichen Gesetzesvorlage war die Abfrage der elektronischen Passregister, der so genannte "Onlineabruf" durch die Behörden, auf die Ermittlung von Fahrzeughaltern bei Verkehrsordnungswidrigkeiten beschränkt. Das Bundeskabinett hatte die Abfrage allgemein auf Straftaten ausgedehnt. Der Onlineabruf soll über den Namen erfolgen und liefert als Treffer die Datei mit dem Lichtbild.

Im Bundesinnenministerium betont man, dass weder der umgekehrte Weg einer Gesichtsfahndung noch eine Rasterfahndung technisch möglich sei. Im Zuge der Föderalismusreform, in der das Melderecht nicht länger Sache der Bundesländer ist, arbeiten die Juristen an einem Gesetzentwurf für ein Bundesmelderegister, das von den Strafverfolgungsbehörden benutzt werden soll. Noch sind in dem entsprechenden Entwurf die Personenbilder und die demnächst gespeicherten Fingerabdrücke des Passregisters vom Melderegister getrennt.

Zum ePass und den Auseinandersetzungen um Ausweise mit digitalisierten biometrischen Merkmalen siehe den Online-Artikel in c't – Hintergrund:

(Detlef Borchers) / (jk)