Frist für Einigung über Tagesschau-App läuft ab

Nur noch wenig Zeit haben Verleger und die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender, ihren Streit um die Tagesschau-App gütlich beizulegen. Sonst entscheiden Kölner Richter.

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Noch bis Donnerstag um Mitternacht haben Verleger und die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender Zeit, ihren Zoff um die Tagesschau-App gütlich beizulegen. Dann läuft die Frist ab, die das Kölner Landgericht den Streithähnen für eine Einigung gesetzt hatte. Doch obwohl sich die Wettbewerbskammer mehrfachzuletzt im Juli – für eine außergerichtliche Lösung stark gemacht hatte, sieht es danach nicht aus. "Wir erwarten das Urteil", sagte eine Sprecherin des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) am Donnerstag der dpa. Das soll am 27. September verkündet werden.

ARD und ZDF geben sich hingegen weiter verhandlungsbereit. "Leider haben wir bislang noch keine aus Sicht aller Beteiligten zufriedenstellende Lösung gefunden", ließ die ARD verlauten. Für die Öffentlich-Rechtlichen sind die Verleger für den Stillstand verantwortlich. Die hatten die Gespräche im April für gescheitert erklärt und werfen den Sendern vor, von einem unterschriftsreifen Kompromiss wieder abgerückt zu sein. "Es gibt noch keine ausgehandelte Erklärung", hieß es beim ZDF. So gibt der eine dem anderen die Schuld.

In dem Streit geht es um die Frage, ob die Tagesschau-App zu viel Textbeiträge enthält und damit als "presseähnliches Erzeugnis" gelten muss. Die Verleger argumentieren, dass solche Angebote nicht durch den Grundversorgungsauftrag der Sender abgedeckt seien. Aus dem Gebührentopf gespeiste Online-Aktivitäten der Öffentlich-Rechtlichen würden den Markt verzerren. Einige Zeitungsverlage hatten im Juni 2011 Klage erhoben.

In dem Anfang des Jahres ausgehandelten Kompromiss wollten die Sender auf die Verleger zugehen und sich verpflichten, "kein funktionales Äquivalent zu den text-/fotogeprägten Angeboten der Zeitungen" anzubieten. Diese Linie traf aber innerhalb der Anstalten auf heftigen Widerstand. "Für die Beurteilung einer Presseähnlichkeit dürfen nicht nur Texte mit Texten verglichen werden", moniert das ZDF. Vielmehr müssten die Gesamtangebote betrachtet werden.

Sollten sich die Kontrahenten nicht in letzter Minute noch einigen, wird das Gericht entscheiden. Die Kölner Kammer will dann ihren Gesamteindruck zur Tagesschau-App vom 15. Juni 2011 darlegen. Das werde aber nicht viel bringen, hatte der Vorsitzende Richter Dieter Kehl während der letzten Verhandlung im Juli mehrfach betont: "Wen interessiert schon, was das Landgericht Köln zur Tagesschau-App vom 15.6.2011 meint?" (vbr)