Rotlicht-Gerüchte: Bettina Wulff verklagt Google

Wulff geht massiv gegen die Verbreitung von Gerüchten und Denunziationen über ihr angebliches Vorleben vor und will verhindern, dass bei Eingabe ihres Namens in das Google-Suchfeld automatisch Suchbegriffe wie "Escort" auftauchen.

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Von
  • dpa

Bettina Wulff hat laut der Süddeutsche Zeitung Klage beim Hamburger Landgericht gegen Google eingereicht. Sie will damit verhindern, dass bei Eingabe ihres Namens automatisch Suchbegriffe wie "Escort" auftauchen. Wulff geht, so die Süddeutsche Zeitung, massiv gegen die Verbreitung von Gerüchten und Denunziationen über ihr angebliches Vorleben vor. In den vergangenen Monaten haben laut der Zeitung bereits 34 deutsche und ausländische Blogger und Medien, darunter den Stern und die Berliner Zeitung, Unterlassungserklärungen abgegeben. Auch Günther Jauch hat sich verpflichtet, keine Gerüchte über Bettina Wulffs angebliche Rotlicht-Vergangenheit mehr zu verbreiten.

Google hat bereits zu der Klage Stellung bezogen. Das Unternehmen nehme keinen Einfluss auf die Suchbegriffe, sagte Google-Sprecher Kay Oberbeck der Deutschen Presse-Agentur (dpa). "Die bei der Google-Autovervollständigung sichtbaren Suchbegriffe spiegeln die tatsächlichen Suchbegriffe aller Nutzer wider."

Derzeit zeigt Googles Autovervollstänigung Begriffe wie "Escort" an, wenn man "Bettina Wulff" eingibt.

Google hat die Autovervollständigungs-Funktion im Jahr 2008 in seiner Internet-Suchmaschine eingeführt. Die Idee: Während man dabei ist, einen Suchbegriff einzutippen, tauchen bereits automatisch Vorschläge auf, die auf den häufigsten Anfragen anderer Nutzer beruhen. Google argumentierte zum Start, das spare Zeit, verhindere Tippfehler und helfe manchmal auch, die Suchanfrage präziser zu formulieren.

Doch die Funktion, an sich die viele Google-Nutzer gewöhnt haben, bringt dem Internet-Konzern immer wieder auch Ärger: Es gibt Menschen, die sich nicht damit abfinden wollen, dass bei Eingabe ihres Namens wenig schmeichelhafte Begriffe wie "Insolvenz", "Betrug" oder "Festnahme" auftauchen. Es kommt immer wieder zu Gerichtsverfahren. Google betont immer wieder, man nehme keinen Einfluss auf die Begriffe, die zur Autovervollständigung vorgeschlagen werden. Sie würden algorithmisch auf Basis der häufigen Suchanfragen generiert. In Deutschland gewann Google alle fünf bisherigen Verfahren, wie das Unternehmen betont.

In Italien gab es gegensätzliche Entscheidungen. Ein Gericht in Mailand gab einem Nutzer Recht, der sich wegen der Autovervollständigung als Schwindler verunglimpft sah. Ein anderes nahm die Position von Google an. In Frankreich einigte sich Google zu nicht näher genannten Konditionen mit mehreren Organisationen, die dagegen vorgingen, dass bei der Suche nach bekannten Namen unter den Vervollständigungs-Vorschlägen das Wort "juif" (Jude) auftaucht. Außerdem muss Google in Frankreich möglicherweise Begriffe wie "Rapidshare" aus den Vorschlägen herausfiltern. (jo)