US-Gericht verpflichtet Twitter zur Tweet-Herausgabe

Im Streitfall, ob Twitter die Nutzerdaten eines Occupy-Aktivisten für einen Prozess herausgeben muss, hat der Microblogging-Dienst offenbar eine Schlappe erlitten. Nach abgelehnter Berufung müssen die Daten bis Freitag ans Gericht übergeben werden.

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Im Streitfall, ob Twitter die Tweets und Nutzerdaten eines Occupy-Aktivisten für einen Prozess herausgeben muss, hat der Microblogging-Dienst eine Schlappe erlitten. Eine Ende August eingelegte Berufung ist laut Bericht von Bloomberg vergangene Woche abgelehnt worden, weshalb das Gericht die Ende Juni erlassene Entscheidung auf Herausgabe bekräftigte: Twitter habe jetzt noch bis Freitag Zeit, die Daten auszuhändigen. Anderenfalls müsse das Unternehmen die Bilanzzahlen der letzten beiden Quartale vorlegen, damit das Gericht eine angemessene Geldstrafe bestimmen kann.

Twitters Gegenargument war unter anderem, dass die inzwischen gelöschten Tweets unter den 4. Zusatzartikel der US-Verfassung fielen. Sie seien damit als Privatsphäre zu betrachten und nur mit Durchsuchungsbefehl einsehbar, auf den die Staatsanwaltschaft in diesem Fall aber verzichtet hatte. Nach Ansicht des zuständigen Richters müssten die Tweets aber veröffentlicht gelten, weshalb Twitter auch problemlos zur Herausgabe verpflichtet werden könne.

Der Streit geht auf einen im Januar 2012 begonnenen Prozess gegen einen Occupy-Aktivisten zurück, der im Oktober 2011 bei einem Demonstrationszug festgenommen wurde. Die Strafverfolger hatten die gelöschten Tweets und Nutzerdaten des Angeklagten gefordert, weil sie damit herauszufinden hoffen, ob er bereits im Vorfeld über eine illegale Marschroute informiert war. Sowohl der Beklagte als auch Twitter hatten sich vor Gericht gegen die Herausgabe gewehrt, was Ende Juni abgelehnt wurde. Twitter legte daraufhin den Widerspruch bei der nächsthöheren Instanz ein. (axk)