EU-Parlament verabschiedet Richtlinie zu verwaisten Werken

Das Europäische Parlament verabschiedet die lange diskutierte Richtlinie über die Nutzung "verwaister Werke", deren Rechteinhaber trotz sorgfältiger Suche nicht aufzufinden sind.

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Von
  • Monika Ermert

Das Europäische Parlament hat am Donnerstag in Straßburg die lange diskutierte Richtlinie über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke verabschiedet. Die Abgeordneten billigten die Vorlage mit 531 gegen 65 Stimmen bei 11 Enthaltungen. Die Richtlinie erlaubt die nichtkommerzielle Nutzung von Büchern, Filmen und anderen schöpferischen Werken, für die kein Urheber mehr aufgefunden werden kann.

Bibliotheken und Archive können laut der Richtlinie nach einer "sorgfältigen Suche" nach möglichen Rechteinhabern Werke aus ihrem Bestand digitalisieren und öffentlich zugänglich machen. Die Richtlinie ist Teil eines größeren Pakets zur Reform des Urheberrechts, das nach Ansicht von EU-Medienkommissarin Neelie Kroes noch erweitert werden muss. Einige Abgeordnete sprachen auch von einem ersten Schritt, der bei der in zwei Jahren anstehenden Revision noch verbessert werden könne.

Vertreter der Europäischen Volkspartei (EPP) begrüßten die Richtlinie als Beleg, dass "das Urheberrecht keine Bremse darstellt", sondern vielmehr "Antworten auf die Bedürfnisse der neuen digitalen Technologie" liefern könne, wie es die Abgeordnete Marielle Gallo formulierte. Der Respekt vor dem geistigen Eigentum sei vereinbar mit den Entwicklungen der Informationsgesellschaft, unterstrich Gallo, die sich für Verschärfungen bei der Durchsetzung bestehender Rechtsansprüche engagiert hat.

Die EU sei zu kurz gesprungen, warnten dagegen Vertreter aus den Reihen der Grünen, sozialdemokratischen und liberalen Fraktionen. Weil die Zahl der Rechteinhaber, nach denen "sorgfältig" gesucht werden muss, bei Rundfunkproduktionen größer sei als bei Büchern, sei eine Digitalisierung von Archivbeständen für Rundfunkanstalten möglicherweise zu riskant.

Auch Christian Engstroem (Piraten/Grüne) bemängelte die fehlende Rechtssicherheit für Bibliotheken oder Archive. Es bestehe die Gefahr, dass es öffentliche Einrichtungen gar nicht wagten, betreffende Inhalte zur Verfügung zu stellen. Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission sei ambitionierter gewesen und in den Verhandlungen mit Rat und Parlament verwässert worden, meint Engstroem. "Es war eine gute Chance und wir haben sie vermasselt." (vbr)