Schäuble schaltet bei Online-Razzien einen Gang zurück

Der Bundesinnenminister will einen neuen Entwurf für Online-Durchsuchungen erst nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz vorlegen. Einen Zugriff privater Firmen auf die Vorratsdaten lehnt er ab.

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Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will einen neuen Entwurf für heimliche Online-Durchsuchungen erst nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz vorlegen. Er müsse respektieren, dass die SPD erst die Entscheidung aus Karlsruhe vor einer weiteren Beratung der Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) mit der umkämpften Klausel zur Ausforschung "informationstechnischer Systeme" abwarten wolle. Die zunächst mit großer Dringlichkeit geforderten neuen Befugnisse für das BKA zur Terrorabwehr einschließlich Befugnissen zum präventiven Abhören der Telekommunikation, großem Lauschangriff oder Rasterfahndung liegen damit wohl noch bis zum Frühjahr auf Eis. Dann wollen die roten Roben voraussichtlich ihr Urteil über das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz vorlegen, das erstmals hierzulande eine rechtliche Grundlage für Online-Razzien schuf.

Der CDU-Politiker, der vor kurzem noch auf den raschen Einsatz des sogenannten Bundestrojaners pochte, schloss sich mit dem Gesinnungswandel der Linie der großen Koalition im Bundestag an. CSU-Politiker hatten Ende November bereits erklärt, angesichts der großen Skepsis der Karlsruher Richter gegenüber verdeckten Online-Durchsuchungen beim BKA-Gesetz nichts übers Knie brechen zu wollen. Hessens Datenschutzbeauftragter Michael Ronellenfitsch [ (vbr)