Transparenz in der EU: Zugang zu Rats-Dokumenten für das Parlament

Der Zugang des Europäischen Parlaments zu vertraulichen Dokumenten des EU-Rats, etwa bei internationalen Verhandlungen oder bei der Aufsicht über EU-Agenturen wie Europol, soll deutlich besser werden. Es bleiben aber Schlupflöcher.

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Von
  • Monika Ermert

Der Zugang des Europäischen Parlaments zu vertraulichen Dokumenten des EU-Rats, etwa bei internationalen Verhandlungen oder bei der Aufsicht über EU-Agenturen wie Europol, soll deutlich besser werden. Dafür verabschiedete das Europäische Parlament eine Vereinbarung über die Übermittlung von Verschlusssachen, soweit diese nicht unter die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik fallen.

Die Vereinbarung sichert laut Auskunft des federführenden Berichterstatters, Gerald Häfner (Grüne), den Zugang auch zu als geheim und streng geheim klassifizierten Dokumenten erstmals ab. Das Parlament werde künftig darauf pochen, dass es Entscheidungen über Abkommen wie das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) nur bei Einsicht in alle Dokumente treffen könne. "Es geht dabei nicht nur um Verhandlungsdokumente aus abgeschlossenen Verfahren. Es geht auch um strategische Entwürfe und vertrauliche, geheime und sehr geheime Dokumente", sagte Häfner. Im Rahmen eines abgestuften Verfahrens werden Sicherheitschecks für die Abgeordneten künftig nur noch geheime und streng geheime, aber nicht mehr für nur "vertrauliche" oder "limitierte" Dokumente notwendig.

Ein großer Fortschritt der Vereinbarung sei auch, dass das Parlament künftig einen vollständigen Einblick in die Registratur aller Ratsdokumente haben wird. Darin könnten die Parlamentarier verfolgen, welche Gespräche stattgefunden haben, welche Dokumente ausgetauscht wurden und welche Verhandlungen geplant seien. Auf dieser Grundlage können die Parlamentarier gezielter nachhaken.

Trotz der Verbesserungen räumte Häfner gegenüber heise online ein: "Wir haben jetzt ein Abkommen auf dem Papier, in der Praxis müssen wir das auch leben." Auch blieben den Mitgliedsstaaten durchaus Schlupflöcher, um dem Parlament Dokumente vorzuenthalten. Beispielsweise könnten die Ratsmitglieder sich auf die Klausel berufen, dass die ursprüngliche Quelle für ein Dokument auf dessen absolute Vertraulichkeit bestehe. Mit diesem Argument hatte die EU-Kommission, mit der es eine ähnliche Vereinbarung über den Dokumentenzugang im Fall ACTA operiert, um Dokumente zurückzuhalten. Häfner verwies in der Debatte in Straßburg auch auf die Geheimhaltung von Informationen aus dem europäisch-chinesischen Menschenrechtsdialog – auf Wunsch der chinesischen Seite.

Es sei außerdem denkbar, dass künftig Dokumente einfach "geheim" oder "streng geheim" statt nur vertraulich eingestuft würden, um den Zugang wenigstens nicht zu leicht zu machen. Ohne gute Begründung werde dies aber vor dem Europäischen Gerichtshof keinen Bestand haben, sagte Häfner, und erklärte sich schon einmal bereit, die aus dem Abkommen erwachsenden Rechte im Zweifel auch einzuklagen.

Bedauert wurde von vielen Abgeordneten, dass der Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik nicht vom Abkommen erfasst ist. Dazu soll es ein eigenes Abkommen geben – darüber wird das Parlament wohl noch einmal hart verhandeln müssen. (jk)