Japan stellt illegale Downloads unter Strafe

Bis zu zwei Jahre Haft und Geldstrafen bis zu 2 Millionen Yen drohen jetzt japanischen Copyright-Sündern, die illegal hochgeladene Musik herunterladen. Das neue Gesetz zielt darauf, das Einbrechen der Verkäufe im japanischen Musikmarkt zu stoppen.

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Am Montag ist in Japan eine Gesetzesnovelle in Kraft getreten, die für illegales Herunterladen von Musik oder Filmen empfindliche Strafen vorsieht. Auf Download-Sünder warten laut Bericht von Torrentfreak nun Haftstrafen von bis zu 2 Jahren sowie Geldbußenvon bis zu 2 Millionen Yen (derzeit rund 20.000 Euro). Ein abgestuftes „Three-Strikes“-Warnsystem ist dabei offenbar nicht vorgesehen.

Das Gesetz zielt dem Bericht zufolge darauf, die einbrechenden Verkäufe im japanischen Musikmarkt zu stoppen. So soll dort auf zehn illegale Musikdownloads gerade mal ein legaler kommen, laut Angaben der Industrie soll der Gesamtmarkt 2011 um ganze 16 Prozent geschrumpft sein. 2010 sollen der Industrie durch geschätzte 4,36 Milliarden raubkopierte Musikdateien rund 668 Milliarden Yen durch die Lappen gegangen sein. Entsprechend wurde die im Juni vom Parlament verabschiedete und jetzt in Kraft getretene Novelle von der japanischen Musikindustrie freudig begrüßt und von Beobachtern als Erfolg massiver Lobbyarbeit gewertet. Illegale Uploads waren bereits seit 2010 unter Strafe gestellt. Vorgesehen sind hier Haftstrafen bis zu zehn Jahren sowie sowie Geldstrafen von bis zu 10 Millionen Yen.

Wie die Japan Times ausführt, hinterlässt die neue Gesetzgebung allerdings einige Fragezeichen. So sei unter anderem der Download illegal hochgeladener Inhalte nur dann strafbar, wenn sich die Nutzer wissentlich der illegalen Quelle bedient haben. Die Strafverfolger stünden also immer in der Pflicht, diesen Vorsatz nachzuweisen. So dürften wohl nur eklatante Fälle verfolgt werden, etwa wenn ein Nutzer massiv über Filesharing-Börse heruntergeladen hat.

Hierzulande sind die Regeln fürs private Kopieren aus Online-Quellen ebenfalls recht kompliziert. Gemäß der zweiten Stufe der Anpassung des Urheberrechts ans digitale Zeitalter ist nicht mehr nur die Kopie einer "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage" untersagt. Dieses Verbot gilt seit 2008 mit dem "2. Korb" vielmehr ausdrücklich auch für unrechtmäßig zum Download angebotene Werke. Rechteinhaber betonen, dass damit keine Vervielfältigungen mehr vorgenommen werden dürften von Quellen, die ohne ihre Erlaubnis im Internet zum Herunterladen angeboten werden. Das oberste Gericht der Niederlande wiederum hat gerade erst den Europäischen Gerichtshof in dieser Frage angerufen: Er soll entscheiden, ob Privatkopien aus illegalen Quellen überhaupt illegal sein können. Die Staatsanwaltschaft in Lissabon ist bereits der Ansicht, dass privates Filesharing keinesfalls rechtswidrig sein könne. (axk)