De-Mail: Die Verwaltung muss den Bürger erst erziehen

Bayern München oder ein Fertighaus-Anbieter sollen als De-Mail-Voreiter die rechtsverbindliche Online-Kommunikation bekannt machen. Doch ein Regierungsbericht zeigt, dass der Bürger zuvor noch einiges zu lernen hat.

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Von
  • Detlef Borchers

Zum traditionsreichen Weltposttag will De-Mail-Anbieter Mentana Claimsoft seinen Neukunden ein attraktives Angebot machen: Wer sich an diesem Tag online registriert, muss nicht die sonst anfallende Identifizierungsgebühr von 9,90 Euro bezahlen. Außerdem sollen für alle Neukunden, die sich bis zum 9. Oktober für Mentana-Claimsoft entscheiden, sämtliche De-Mails bis zum Jahresende kostenlos sein.

Das Angebot von Mentana-Claimsoft kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Deutsche Post die Erhöhung des Briefportos bekannt geben musste. Bei Mentana-Claimsoft will man erreichen, dass De-Mail als digitaler Zwilling des Briefs wahrgenommen wird, wie die herkömmliche E-Mail als Pendant zur Postkarte. Zum Start gehe es vor allem darum, Hemmschwellen bei De-Mail-Einsteigern abzubauen.

Bei der De-Mail-Konkurrenz der Deutschen Telekom versucht man über neue Firmenkunden auch das Vertrauen von Endanwendern zu gewinnen. So steigt der Fertighaus-Bauer Kern-Haus auf De-Mail um und will die gesamte Kommunikation rund um einen Hausbau mit allen Beteiligten über De-Mail abwickeln. Nur die Baupläne sollen weiterhin physikalisch transportiert werden. Ein weiterer Neukunde ist der Sportkonzern Bayern München, der De-Mail in seiner Mitgliederbetreuung einsetzen will.

Dennoch hat De-Mail mit Vorbehalten zu kämpfen. So hieß es zum Neustart des Internetauftrittes des Petitionsportals, dass De-Mail als Alternative zum schriftlichen Verfahren als Sonderweg offenbar zu personalintensiv sei. Auch der neueste De-Mail-Bericht der Bundesregierung (PDF-Datei) zur Evaluation der Entwicklung von De-Mail dämpft Hoffnungen auf eine zügige Verbreitung. So entspreche die Gateway-Anbindung an De-Mail in einem Unternehmen nicht der Schriftformerfordernis, vielmehr müsse ein sogenanntes Individual-Konto per De-Mail eingerichtet werden:

"Eine absenderbestätigte De-Mail wäre in der jetzigen Ausgestaltung durch das De-Mail-Gesetz zur Ersetzung der Schriftform im Verwaltungsrecht geeignet, wenn sie von einem Individual-Konto verschickt wird, für das der Absender persönlich identifiziert wurde und bei dem eine direkte Verbindung zwischen dem Endgerät des Nutzers und dem De-Mail-Provider sichergestellt ist, oder wenn der Absender eine Behörde ist und nicht unmittelbar feststellbar sein muss, wer für die Behörde gehandelt hat."

Der Bericht der Bundesregierung hält außerdem fest, das innerhalb von De-Mail eine Warn-Schaltfläche eingeführt werden sollte, die dem Inhaber des Postfaches signalisiert, dass er ein unterschriftsartiges Dokument auf den Weg schickt, wenn er eine "absenderbestätigte De-Mail" abschickt. Schließlich finden sich in dem Dokument Hinweise dazu, dass Bürger De-Mails komplett abspeichern müssen und nicht etwa einen Anhang separat archivieren, da dies zu einem Beweismittelverlust führen könne:

"Sowohl die Verwaltung als auch der Bürger muss als Beweismittel die gesamte De-Mail nebst Metadaten speichern. Werden nur einzelne rechtserhebliche Erklärungen gespeichert, die durch eine De-Mail übermittelt wurden, aber die De-Mail im Übrigen gelöscht, geht das Beweismittel verloren. Von der Verwaltung kann aber erwartetet werden, dass sie mit einer De-Mail so umgeht, dass es nicht zu einem Beweismittelverlust kommt. Bei Bürgerinnen und Bürgern kann durch entsprechende Hinweise der Verwaltung darauf hingewirkt werden, dass sie eine De-Mail so speichern, dass ein Beweismittelverlust vermieden wird." (ssu)