ELStAM startet am 1.11.2012

Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen Schreiben den 1.11.2012 als Starttermin für das ELStAM-Verfahren benannt.

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Von
  • Marzena Sicking

Das ELStAM-Verfahren soll dabei helfen, Arbeitsabläufe zu automatisieren. Alle Daten, die für den Lohnsteuerabzug benötigt werden, sollen künftig nur noch digital übermittelt werden. Ursprünglich sollte der Startschuss für das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale schon zum 1.1.2012 fallen, er wurde jedoch mehrfach verschoben. Nun gibt es einen neuen Termin: Wie das BMF in einem aktuellen Schreiben mitteilt, soll es schon in wenigen Wochen, nämlich am 1.11.2012, losgehen.

Ab diesem Zeitpunkt können Arbeitgeber die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale mit Wirkung ab 1.1.2013 abrufen und dem Lohnsteuerabzug 2013 zugrunde legen. Lohnsteuervoranmeldung, Umsatzsteuer-Voranmeldung, die Anmeldung der Sondervorauszahlung und der Antrag auf Dauerfristverlängerung können dann nur noch elektronisch authentifiziert übermittelt werden.

Das gesamte Kalenderjahr 2013 gilt als Einführungszeitraum. Die Unternehmen sollen in den nächsten 12 Monaten noch die Gelegenheit haben, mögliche technische und organisatorische Probleme zu beheben.

Wichtig für Arbeitnehmer: Die bisher automatisch übertragenen Freibeträge für den Lohnsteuerabzug müssen für das Jahr 2013 neu beantragt werden. Werden sie nicht bis Ende 2012 beantragt, können sie erst wieder im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs berücksichtigt werden und der Arbeitnehmer bekommt vorher weniger netto auf sein Konto. Die Finanzämter rechnen aufgrund der Umstellung mit großem Andrang und empfehlen, die Anträge auf dem Postweg einzureichen. Arbeitnehmer können ihre Daten ab November übrigens ebenfalls unter www.elsteronline.de einsehen. (gs)
(masi)