KJM rügt 16 Verstöße im Internet und im TV

In ihrem Bericht für das zweite Quartal 2012 hat die Kommission für Jugendmedienschutz 14 Verstöße durch Webangebote und zwei durch das Privatfernsehen festgestellt.

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16 Fälle, in denen gegen den Jugendmedienschutz-Vertrag verstoßen wurde, moniert die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) im zweiten Quartal 2012. Laut Mitteilung der KJM kommen davon zwei aus dem Rundfunk- und 14 aus dem Telemedienbereich. Darunter ist demnach ein absolut unzulässiges Web-Angebot, das zum Hass gegen Frauen aufstachelt, sechs klar pornografische Websites sowie sieben mit erotischen Inhalten noch unterhalb der Pornografie-Schwelle.

In 13 weiteren Fällen wurde das Verfahren eingestellt, da die entsprechenden Inhalte nach Anhörungen vom Anbieter entfernt wurden und keine Wiederholungsgefahr gesehen wurde. Weil Angebote im Netz anders als Rundfunksendungen nicht nur zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern meist über einen längeren Zeitraum verfügbar sind, berichtet die KJM über die Verstöße in Telemedien anonymisiert. In 100 Fällen beantragten die Jugendschützer auch die Indexierung von Internet-Angeboten bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BpjM), wobei diese größtenteils pornografischer Natur waren.

Im Rundfunkbereich rügte die KJM den Sender Kabel 1, der vor 23 Uhr den Horrorfilm "Resident Evil: Apokalypse" in einer ungekürzten Fassung ohne Jugendfreigabe gezeigt hatte. Der Film hätte erst ab 23 Uhr ausgestrahlt werden dürfen. An Vox ging die Mahnung wegen Austrahlung der TV-Dokumentation "Tempel der Lust", die bereits 20:15 gesendet wurde. Die dort als "normal" gezeigten Sexualpraktiken wie "Vollgummierung oder Fesselung" könnten von Kindern und Jugendlichen unter 16 nicht eingeordnet werden und seien als entwicklungsbeeinträchtigend zu bewerten. Insgesamt befasste sich die KJM seit ihrer Gründung im April 2003 laut eigenen Angaben mit rund 4940 Fällen. (axk)