FTC gibt Google grünes Licht für DoubleClick-Deal

Die US-Kartellbehörde Federal Trade Commission hat die geplante Übernahme von DoubleClick durch Google genehmigt, will den Markt aber weiter genau beobachten. Ob der Deal auch den Segen der EU-Kommission erhält, entscheidet sich im Frühjahr.

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Die US-Wettbewerbshüter der Federal Trade Commission (FTC) haben die geplante Übernahme des Online-Werbedienstleisters DoubleClick durch den Suchmaschinenriesen Google genehmigt. Es sei "unwahrscheinlich", dass die Übernahme den Wettbewerb wesentlich behindern werde, heißt es in einer Erklärung der FTC.

Damit setzt sich die Kommission auch über die starken Bedenken verschiedener Interessensverbände hinweg, die den Datenschutz und die Privatsphäre der Internetnutzer durch die Übernahme und die daraus folgende Konzentration der Datenbestände gefährdet sehen. Das aber, argumentiert nun die FTC, sei ein Problem des gesamten Online-Werbemarktes und nicht ein spezielles dieser geplanten Übernahme. Als Kartellaufsicht habe die FTC aber nur wettbewerbsrechtlich relevante Faktoren zu berücksichtigen. Die Kommissionsmitglieder bekräftigten jedoch, dass Datenschutz und der Schutz der Privatsphäre im digitalen Zeitalter wichtige Themen seien.

In der Sache sahen die Kommissionsmitglieder offenbar keinen Grund zur Beunruhigung. Die Analyse der vorliegenden Fakten habe ergeben, dass Google und DoubleClick in keinem regulierten Markt direkt miteinander konkurrieren und von einer Fusion daher kein Schaden für den Wettbewerb zu erwarten ist. Auch im Segment der Anzeigendienstleistung erwartet die FTC keine negativen Auswirkungen auf dem Wettbewerb. Während Googles Hauptgeschäft textbasierte Anzeigen sind, vermarktet DoubleClick grafische und multimediale Werbeformen.

"Die starke Unterstützung der FTC sendet eine klare Botschaft: Diese Übernahme bedeutet keine Gefahr für den Wettbewerb und nützt dem Verbraucher", erklärte Google-CEO Eric Schmidt in einer Mitteilung zu der Entscheidung. Er hofft nun, dass die Untersuchung der EU-Kommission zu dem gleichen Ergebnis kommt. Die Brüsseler Wettbewerbshüter hatten wettbewerbsrechtliche Bedenken geäußert und eine eingehende Untersuchung des Fusionsvorhabens angekündigt, die bis Anfang April 2008 abgeschlossen werden soll. Google will die Übernahme erst vollziehen, wenn auch die EU-Kommission zugestimmt hat. Das Unternehmen erklärte dazu weiter, die Übernahme sei inzwischen von den australischen Wettbewerbshütern sowie einer der drei zuständigen brasilianischen Behörden genehmigt worden.

Allerdings verband die Kommission die Freigabe auch mit einer Warnung. Der Online-Werbemarkt verändere sich dynamisch und dessen Entwicklung sei schwer vorherzusagen. Dass es bisher keinen Anlass zu kartellrechtlichen Maßnahmen gebe, will die Kommission aber nicht als Absolution verstanden wissen: "Wir wollen allerdings klarstellen, dass wir diese Märkte genau beobachten werden und sollte Google ungesetzliche Koppelgeschäfte oder anderes wettbewerbsfeindliches Verhalten an den Tag legen, wird die Kommission schnell handeln."

Die Kommission entschied sich mit 4 zu 1 Stimmen für die Freigabe. Gegen die Mehrheitsmeinung stimmte Pamela Jones Harbour. In ihrer Stellungnahme wies sie auf ihre abweichende Prognose für die Entwicklung des Marktes und die Bedeutung des Google/DoubleClick-Deals hin. Ihr das Vorhaben befürwortender Kollege Jon Leibowitz notierte in einer eigenen Stellungnahme seine Bedenken bezüglich des vertikalen Wettbewerbs sowie der möglichen Folgen für den Datenschutz. Diese Bedenken versucht Schmidt zu zerstreuen: "Wir haben die Privatsphäre unserer Nutzer seit unserer Gründung geschützt", sagt der Google-Chef. Der Suchmaschinenbetreiber wolle sich weiter um den Datenschutz und das Vertrauen der Nutzer bemühen.

Google hatte im April 2007 angekündigt, den Werbevermarkter DoubleClick für 3,1 Milliarden US-Dollar übernehmen zu wollen. Die FTC untersuchte die Übernahme unter anderem auf Drängen von Microsoft und AT&T. Außer der IT-Branche haben auch US-Politiker sowie Bürgerrechtsgruppen und Datenschützer Bedenken gegen die Übernahme zum Ausdruck gebracht. (vbr)