GEZ-Abmahnung sorgt für Verdruss bei den Sendern

Die von der GEZ unter anderem wegen "falscher" Begriffe ("GEZ-Gebühr") veranlasste Abmahnung eines Bildungsportals ist den öffentlich-rechtlichen Sendern offenbar recht peinlich.

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Das Bildungsportal akademie.de hat nach der Abmahnung durch die GEZ wie erwartet eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben. Der Südwestrundfunk (SWR) hat die Erklärung stellvertretend für die anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Großen und Ganzen akzeptiert. Der Streit mit der Gebühreneinzugszentrale ist damit beigelegt – zumindest weitgehend. In einigen Punkten sind sich die Parteien noch nicht ganz einig, hier könnte weiterer Konfliktstoff liegen. Doch den Sendern ist die Affäre einigermaßen peinlich, eine weitere Eskalation ihrerseits ist daher unwahrscheinlich.

In einem mehrseitigen Schreiben an den SWR verpflichtet sich akademie.de in insgesamt 17 Punkten, bestimmte Formulierungen oder Andeutungen künftig zu unterlassen. So will der Anbieter künftig unter anderem darauf verzichten, den Eindruck zu erwecken, bei der Manipulation von Anmeldeunterlagen durch Außendienstmitarbeiter handele es sich um eine gängige und geduldete Praxis. Allerdings will akademie.de weiter über das "Vorgehen des Beauftragtendienstes" berichten, selbst wenn es sich dabei um Einzelfälle handele. Überhaupt machen die Vorbehalte, mit denen der Anbieter das Recht auf weitere Berichterstattung zu den angemahnten Themen explizit in Anspruch nimmt, einen wesentlichen Teil der insgesamt 15-seitigen Unterlassungserklärung aus.

Der SWR, inzwischen für die GEZ als Verfahrensteilnehmer eingesprungen, hat die Erklärung weitgehend akzeptiert und will wie angekündigt unter anderem auf den von der GEZ erhobenen Unterlassungsanspruch bezüglich zahlreicher Begriffe ("GEZ-Gebühr") verzichten. Der SWR hat noch einige Anmerkungen zu einzelnen Punkten, hält es aber "für entbehrlich, die Unterlassungsforderung diesbezüglich zu erweitern", sofern der Anwalt der Gegenseite seine Mandantin hinsichtlich der Anmerkungen "sensibilisiert" habe, wie es in einem Antwortschreiben des Senders heißt. Die Einzelheiten werden jetzt im weiteren Schriftverkehr geklärt.

Strittig ist vor allem noch die Interpretation des Paragraphen 5 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags hinsichtlich der Gebührenbefreiung für nicht ausschließlich privat genutzte "neuartige Rundfunkempfänger". Für die Sender beinhaltet die Darstellung von akademie.de, die Regelung beziehe sich auf Geräte auf einem zusammenhängenden Grundstück, falsche Tatsachenbehauptungen. Der Anwalt des Bildungsportals, Sebastian Biere, sieht in den Veröffentlichungen eine nachvollziehbare Rechtsmeinung. "So lange der Wortlaut des Gesetzes diese Interpretation hergibt, darf meine Mandantin das auch so schreiben". Zur Not müsse das eben ein Gericht klären.

Doch sind die Öffentlich-Rechtlichen offenbar bemüht, die Angelegenheit ohne weitere Geräuschentwicklung über die Bühne zu bringen. "Wir gehen indessen davon aus, dass der vorliegende Fall zu keinen Weiterungen führen wird", erklärt der stellvertretende SWR-Justiziar Felix Hertel in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber heise online. Öffentlich wollen sich die Sender nicht von der GEZ distanzieren, glücklich sind sie mit der Geschichte allerdings nicht. Der WDR-Verwaltungdirektor und derzeitige Verwaltungsratsvorsitzende der GEZ, Lutz Marmor, hatte die Begriffsabmahnung gegenüber dem epd-Mediendienst bereits als "nicht optimal" bezeichnet.

Die Sender heben ihren legitimen Anspruch hervor, gegen falsche Darstellungen vorzugehen. "Andererseits gab es aber auch falsche Tatsachenbehauptungen, gegen die vorzugehen durchaus richtig war", meint Hertel, räumt aber ein, dass es in diesem Fall weder eine vorherige Abstimmung noch eine Vollmacht der Sender gegeben habe. "Es liegt der GEZ und den Rundfunkanstalten fern, die bisweilen heftig und kritisch geführte Diskussion über Fragen der Rundfunkgebührenpflicht zu unterbinden oder gar Meinungsbildung zu behindern", betont Hertel. epd-Medien berichtet allerdings von angeblichen Drohungen der GEZ, gegen die Veröffentlichung von Teilen der Abmahnung auf akademie.de urheberrechtliche Unterlassungsansprüche geltend zu machen.

Der Alleingang der GEZ sorgt bei ARD und ZDF inzwischen offenbar für Verdruss. Führte die breite Berichterstattung über die "Blamage" (epd) doch zu unerwünschter Öffentlichkeit genau zum Start der neuen GEZ-Imagekampagne und platzte mitten in die kontroverse Diskussion um die digitale Expansionsstrategie der Öffentlich-Rechtlichen sowie die Pläne für erweiterte Befugnisse der GEZ. Die Sender seien "entsetzt" über diesen PR-Gau, berichtet epd-medien unter Berufung auf informelle Kreise. Es sei zu erwarten, dass auf der nächsten Verwaltungsratssitzung der GEZ nach der Verantwortung für das Desaster gefragt werde. (vbr)