Schaar: Verknüpfung von Nutzerdaten verschiedener Google-Dienste inakzeptabel

Zum Bericht europäischer Datenschützer, der die Verknüpfung der Google-Dienste kritisiert, legt Peter Schaar nach: Das umfassende Metaprofil, das Google erstelle, sei datenschutzrechtlich nicht akzeptabel. Google dagegen ist sich keiner Schuld bewusst.

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Von
  • Falk Lüke

Der Bericht der europäischen Datenschützer unter Federführung der französischen Datenschutzaufsichtsbehörde CNIL hat gemischte Reaktionen hervorgerufen. Googles weltweiter Datenschutzbeauftragter Peter Fleischer erklärte: "Wir haben den Bericht erhalten und prüfen ihn derzeit. Unsere neuen Datenschutzrichtlinien demonstrieren unser langjähriges Engagement, die Informationen unserer Nutzer zu schützen und gleichzeitig tolle Produkte zu entwickeln. Unsere Datenschutzerklärung respektiert dabei das europäische Recht." Genau das stellt aber der Bericht der Datenschutzaufsichtsbehörden in Frage.

"Leider hat sich die Erwartung von mehr Transparenz und Wahlmöglichkeit für die Nutzerinnen und Nutzer nicht erfüllt", kritisiert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar. "Die Verknüpfung von Nutzerdaten aus verschiedenen Google-Diensten zu einem umfassenden Metaprofil ist aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht akzeptabel. Die Nutzerinnen und Nutzer wurden weder um Einwilligung gebeten, noch besitzen sie eine Widerspruchsmöglichkeit, sofern sie den Dienst weiterhin nutzen wollen." Schaar gehört zu den mitunterzeichnenden 27 europäischen Datenschutzbeauftragten, darunter auch die Datenschutzaufsichtsbehörden Liechtensteins und Kroatiens, die Google am heutigen Dienstag mit einem Brief an Google-CEO Larry Page aufgefordert haben, bei Datenschutzbestimmungen und Wahlmöglichkeiten nachzubessern.

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(jk)