Max-Planck-Institut kritisiert Entwurf des EU-Gemeinschaftspatents

Das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter und Wettbewerbsrecht hat zwölf Gründe benannt, die aus seiner Sicht gegen den bisherigen Entwurf für das EU-Gemeinschaftspatent sprechen.

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Von
  • Christian Kirsch

"Zwölf Gründe zur Sorge" lautet der Titel einer Untersuchung (PDF) des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter und Wettbewerbsrecht zum geplanten Gemeinschaftspatent der EU. Die vier Autoren der Studie kritisieren die bisherigen Pläne in drei Bereichen: komplexe Regeln, Unausgewogenheiten und fehlende Rechtssicherheit für Investitionen.

Unter anderem bemängeln sie die ihrer Ansicht nach zunehmende Fragmentierung. So wären weiterhin zumindest in Italien und Spanien nationale Patente nötig, da diese beiden Staaten sich nicht am Gemeinschaftspatent beteiligen. Dem Entwurf fehlten wichtige Festlegungen bezüglich des Eigentumsrechts an Patenten, stattdessen gelte laut Artikel 10 einfach das deutsche Recht. Auch die Rechtsprechung sei fragmentiert: Für Fragen der Gültigkeit und Verletzung von Patenten seien sowohl das geplante EU-Patentgericht als auch nationale Gerichte und der Europäische Gerichtshof zuständig, für national erteilte Patente weiterhin die nationalen Gerichte.

Außerdem verzichte die Verordnung auf Ausgleichsregelungen (countervailing rights), wie sie etwa das deutsche Patentrecht durch Zwangslizenzen vorsieht, wenn eine Erfindung dem öffentichen Wohl dient. Diese Lücke "verewigt anti-innovative Folgen des Patentschutzes und verfestigt sie", meinen die Wissenschaftler.

Sie stellen zudem die Rechtmäßigkeit der jetzigen Pläne in Frage. Nach Artikel 118 des Lissaboner EU-Vertrags müssten für die gesamte Gemeinschaft geltende Schutzrechte geschaffen werden, wie es etwa mit dem europäischen Markenrecht geschehen ist. Die geplante Verordnung verschleiere (obscures) jedoch den rechtlichen Charakter, da nicht klar sei, ob es sich um internationales, EU- oder ein ganz neues, eigenes Recht handele. Zumindest bezüglich Patentierbarkeit, Ausschließlichkeit und Eigentum müssten die Details der Verordnung so gestaltet sein, dass der Europäische Gerichtshof ihre Einhaltung überprüfen könne.

Die EU versucht seit Jahrzehnten, ein gemeinsames Patent zu schaffen. 2011 einigten sich bis auf Spanien und Italien alle Mitgliedsstaaten auf den Entwurf einer Verordnung und einer Richtlinie für das Patentgericht. Nach längerem Tauziehen um dessen Sitz fand der EU-Rat im Juli 2012 einen Kompromiss, dem jedoch auf Wunsch Großbritanniens die Artikel 6 bis 8 der Richtlinie zum Opfer fallen sollten.

Daraufhin verzichtete das EU-Parlament auf die geplante Verabschiedung der Gesetze. In seiner jüngsten Sitzung am 11. Oktober 2012 verlangte sein Rechtsausschuss vom Ministerrat einen neuen Vorschlag, der die Gesetzgebungskompetenz des Parlaments respektieren solle. (ck)