Zypries: Keine Vorratsdatenspeicherung für zivilrechtliche Zwecke

Die gespeicherten Daten von Telefon- und Internetverbindungen sollen nach den Worten von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auch künftig nur von Polizei und Staatsanwaltschaft genutzt werden dürfen

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  • dpa

Die gespeicherten Daten von Telefon- und Internetverbindungen sollen nach den Worten von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auch künftig nur von Polizei und Staatsanwaltschaft genutzt werden dürfen. "Verbindungsdaten dienen der Strafverfolgung, insbesondere der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität, aber nicht der Befriedigung zivilrechtlicher Ansprüche der Musikindustrie", sagte die SPD-Politikerin dem Nachrichtenmagazin Focus. "Wenn wir anfangen, das zu erweitern, verliert der Staat an Glaubwürdigkeit."

Mit dem neuen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung müssen Telekommunikationsanbieter vom 1. Januar an sämtliche Verbindungsdaten von Telefonen und Internetzugängen für ein halbes Jahr speichern und den Strafverfolgern Zugriff darauf geben. Insbesondere die Musikindustrie, aber auch Politiker hatten verlangt, diese Daten auch für Schadenersatzansprüche gegen Raubkopierer nutzen zu können. Zypries wies diese Forderungen zurück: "Es gibt hier eine klare Zweckbindung", betonte sie in Focus.

Zu Details der neuen Telekommunikationsüberwachung und der auf Vorrat gespeicherten Verbindungsdaten siehe:

Zum aktuellen Stand und der Entwicklung der Debatte um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe:

(dpa) / (hos)