Bundestags-Petition gegen Wahlcomputer

Tobias Hahn, Doktorand an der Berliner Humboldt-Universität, begründet seine Petition gegen Wahlcomputer mit der Intransparenz des Wahlvorgangs mit elektronischen Wahlsystemen.

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Von
  • Torsten Kleinz

Deutsche Bürger können sich auf der Seite des e-Petition-Projekts des Deutschen Bundestages an der Diskussion um den Einsatz von Wahlcomputern beteiligen. Der Berliner Tobias Hahn hat eine Petition beim Petitionsausschuss des Bundestags eingereicht, um die Abschaffung der gesetzlichen Grundlage für den Einsatz von Wahlcomputern zu erreichen.

Hahn begründet seine Petition mit der Intransparenz des Wahlvorgangs mit Wahlsystemen: "Werden Wahlcomputer eingesetzt, wird ein einfaches, unzählige Male erprobtes, evaluiertes und bewährtes System durch ein komplexes, von nur wenigen Einzelnen überprüfbares System ersetzt." Zudem bemängelt der Doktorand der Berliner Humboldt-Universität die mangelnde Kontrolle der Wahlgeräte. So werden die Wahlgeräte nicht einzeln oder regelmäßig überprüft, in der Regel liegt nur eine Erklärung des Herstellers vor, dass die ausgelieferten Geräte mit den geprüften Testmustern identisch sind. In seiner Petition verweist Hahn auf Fälle von Wahlbetrug, die durch das Papier-System aufgedeckt werden konnten: "Die Überprüfung einer Wahl und die Aufklärung von Wahlbetrug nach Wahlen, wie beispielsweise 1989 in der DDR oder 2002 in Dachau, ist stark auf die physische Existenz von Wahlzetteln angewiesen und wird durch den Einsatz von Wahlcomputern wesentlich erschwert, wenn nicht gar unmöglich."

Im Gespräch mit heise online begründet Hahn seine Petition mit den Veröffentlichungen in den Niederlanden: "Ich habe das Thema Wahlcomputer bisher in der öffentlichen Diskussion vermisst", sagt Hahn. Wenn der Antrag auch nicht direkt in einer Abschaffung des Paragraphen 35 des Bundeswahlgesetzes führe, erwarte er sich von seiner Petition eine öffentliche Diskussion.

Auf der Seite des Bundestags können Bürger nun per Webformular die Petition unterstützen und auch Diskussionsbeiträge einstellen, die vom zuständigen Ausschuss registriert werden. Der Ausschuss hatte mit der Universtät von Edinburgh im vergangenen Jahr ein Pilotprojekt gestartet um es den Bürgern einfacher zu machen, Eingaben an den Petitionsausschuss zu richten und über aktuelle Fragen mitzudiskutieren.

Mit dem Einsatz von Wahlcomputern muss sich in den kommenden Wochen auch ein anderer Bundestagsausschuss beschäftigen. Der hessische Diplom-Physiker Ulrich Wiesner hat gegen das Ergebnis der Bundestagswahl im Jahr 2005 Einspruch eingelegt. Noch vor Jahresende will sich der Wahlprüfungsausschuss mit allen Einsprüchen abschließend befassen. Sollte sein Einspruch abgewiesen werden, hat Wiesner im Gespräch mit heise online weitere rechtliche Schritte angekündigt. Zur Not will er vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Zum Thema E-Voting siehe auch:

(Torsten Kleinz) / (jk)