Gegner der Vorratsdatenspeicherung reichen Verfassungsbeschwerde ein [Update]

Insgesamt haben rund 30.000 Bürger einen Berliner Rechtsanwalt zur Einreichung der Verfassungsbeschwerde beauftragt.

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  • dpa

Die Gegner der Massenspeicherung von Internet- und Telefonverbindungsdaten haben heute beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen das von Neujahr an rechtskräftige Gesetz eingereicht. Das teilt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe mit. Außerdem beantragen die Kritiker, die Datensammlung wegen "offensichtlicher Verfassungswidrigkeit" durch eine einstweilige Anordnung sofort auszusetzen. Für die Beschwerde lägen Vollmachten von rund 30.000 Bürgern vor, hieß es. Sie wäre damit die größte in der Geschichte der Bundesrepublik.

Das Gesetz zur Überwachung der Telekommunikation und der Speicherung von Daten auf Vorrat war am vergangenen Mittwoch von Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnet worden und soll zum 1. Januar in Kraft treten. Um gegen Terrorverdächtige besser ermitteln zu können, werden Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger künftig ein halbes Jahr lang gespeichert und neue Regeln für die Telefonüberwachung eingeführt. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hält die Maßnahme für "einen gravierenden Eingriff in die Grundwerteordnung des Rechtsstaates", jeder Bürger werde ohne Grund wie ein potenzieller Straftäter behandelt.

Insgesamt haben den Angaben zufolge rund 30.000 Gegner der Datenspeicherung einen Berliner Rechtsanwalt zur Einreichung der Verfassungsbeschwerde beauftragt. Da die Vollmachten aber noch nicht alle bearbeitet werden konnten, sei die 150-seitige Schrift zunächst im Namen von acht Erstbeschwerdeführern eingereicht worden. [Update:] Laut einer Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts wird es am heutigen Montag nicht mehr zu einer Entscheidung über den Eilantrag kommen. Mithin wird das Gesetz vorerst planmäßig am Neujahrsmorgen inkraft treten. Zwischen den Zeilen tritt zudem die Befürchtung der Klageführer hervor, das Karlsruher Gericht könnte sich aufgrund der ursächlich maßgeblichen EU-Richtlinie zum Thema für nicht zuständig erklären. In diesem Fall "muss dieses Problem dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden", erklärte der vom Arbeitskreis beauftragte Rechtsanwalt.

Zu Details der neuen Telekommunikationsüberwachung und der auf Vorrat gespeicherten Verbindungsdaten siehe:

Zum aktuellen Stand und der Entwicklung der Debatte um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe:

(dpa) / (anw)