Innenministerium hält Wahlcomputer weiterhin für "hinreichend manipulationssicher"

Bei Wahlcomputern ist für das Bundesinnenministerium weiterhin die Welt in Ordnung - auch aus dem Ausland ausgeliehene Geräte seien hierzulande ohne weitere Prüfung verwendbar; und die Gemeinden würden für die richtige Behandlung der Wahlmaschinen sorgen.

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Von
  • Richard Sietmann
Im Bundesinnenministerium sind die Diskussionen über den Sinn und die Risiken von Wahlcomputern wie auch der Nedap-Hack des vergangenen Jahres anscheinend spurlos vorübergegangen. Dies geht aus der Reaktion auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Jan Korte von der Fraktion Die Linke im Bundestag hervor. In ihr wiederholt das Ministerium die bereits in seiner Stellungnahme vom Mai 2006 gegenüber dem Wahlprüfungsausschuss vertretenen Auffassungen: "Die Bundesregierung hält an ihrer Aussage fest", heißt es in der heise online vorliegenden Antwort, "dass die fraglichen Wahlgeräte hinreichend manipulationssicher sind". Eine absolute Sicherheit gegenüber Manipulationen sei auch bei Wahlen mit Stimmzettel und Urne nicht gegeben. "Die Sicherheit beim Einsatz der angesprochenen Wahlgeräte wird durch technische und durch begleitende organisatorische Maßnahmen gewährleistet." Zudem sei die Fälschung einer Wahl "strafbewehrt, was gegenüber Manipulationen einer Wahl präventiv wirkt".
In dem 20 Einzelpunkte umfassenden Fragenkatalog (BT-Drucksache 16/4994) hatte Korte, der die Linksfraktion im Innenausschuss vertritt, unter anderem wissen wollen, welche Kriterien und welche Ausführungsbestimmungen die gesicherte Aufbewahrung der Wahlgeräte regeln und ob die sichere Lagerung überprüft und dokumentiert werde. Das Ministerium antwortet darauf ausweichend. Die Verantwortung für die Wahlgeräte obliege den Gemeinden, und es gebe "keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass sie die Wahlgeräte nicht ebenso sicher aufbewahren und mit ihnen nicht ebenso sorgfältig umgehen wie mit sonstigen wahlvorbereitenden Unterlagen und Gegenständen". Nach der Bundeswahlgeräteverordnung haben die Wahlvorsteher, Gemeindebehörden und Kreiswahlleiter sicherzustellen, dass die eingesetzten Wahlgeräte oder deren herausgenommene Stimmenspeicher bis zur Aufhebung ihrer Sperrung und Versiegelung Unbefugten nicht zugänglich sind. Darüber hinaus würden je nach landesrechtlicher Ausgestaltung die allgemeinen haushaltsrechtlichen Grundsätze gelten, "nach denen mit dem Eigentum der Behörde und Körperschaft sorgfältig und pfleglich umgegangen werden muss und Diebstähle oder Beschädigungen dieser Gegenstände durch Dritte durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen vermieden werden müssen".
Aus dem Ausland entliehene Geräte, so die Antwort auf eine weitere Frage der Linken, sind in Deutschland verwendbar, sofern sie "über eine in Deutschland zugelassene Hardware verfügen" und darauf "vom Hersteller eine ebenfalls in Deutschland zugelassene Software aufgespielt wurde". Dafür reicht die Baumusterzulassung nach der Prüfung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) offenbar aus: "Eine Überprüfung der einzelnen Wahlgeräte vor ihrem Einsatz durch die PTB ist nicht vorgesehen und findet im Normalfall nicht statt."
Den Nedap-Hack hat es für das Ministerium offenbar nur virtuell gegeben. "Aus der in den Niederlanden gelungenen Manipulation kann nicht auf tatsächliche Manipulationen von realen Wahlen oder auch nur auf reale Manipulationsmöglichkeiten geschlossen werden." Gleichwohl überprüfe die Bundesregierung derzeit die Bundeswahlgeräteverordnung auf Novellierungsbedarf. Die Verordnung bildet die Rechtsgrundlage für die Zulassung von Wahlcomputern zur elektronischen Stimmerfasung und -zählung bei Bundestags- und Europawahlen in der Bundesrepublik. Nähere Angaben zu der Art der Überprüfung sowie etwaigen Änderungen macht das Ministerium in der Antwort auf die Kleine Anfrage nicht.
Gegen die Verwendung von Nedap-Wahlcoomputern bei der Bundestagswahl im September 2005 ist derzeit eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Die Karlsruher Richter haben sämtlichen Beteiligten – Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, den im Bundestag vertretenen Parteien sowie dem Bundeswahlleiter – bis zum Ende des Monats die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
  • "Eine neue Situation", E-Voting in Deutschland nach dem Wahlmaschinen-Hack , Interview mit Professor Dieter Richter von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, c't 24/06, S. 72
  • Obskure Demokratie-Maschine, Sind Wahlcomputer manipulationssicher?, c't 20/06, S. 86
  • E-Voting: Ja, aber ..., Bedenken gegen die Wahlcomputer von Nedap, c't 16/06, Seite 54
  • Naive E-Wähler, Rechtliche und technische Probleme bei Wahlcomputern in Deutschland, c't 15/06, Seite 104
  • Der Stift-Kompromiss, Das Hamburger Landeswahlamt propagiert fürs Voting den digitalen Wahlstift, c't 6/06, S. 90
  • "Der schleichende Verfall der öffentlichen Kontrolle", Der 22C3 diskutiert über Wahlen per Internet und E-Voting, c't 2/06, S. 20
  • E -Voting vs. Verfassung, Rechtliche Bedenken bei elektronischen Wahlmaschinen in Deutschland, c't 1/06, S. 80
  • Elektronische Wahlen?, Einige verfassungsrechtliche Fragen, c't 23/05, S. 228
  • Dreimal drücken – fertig?, E-Voting-Großeinsatz bei der Bundestagswahl, c't 19/05, S. 54
  • Trial and Error, Streit um technische Richtlinien für US-Wahlcomputer, c't 17/05, S. 54
  • E-Voting – ein Spiel mit dem Feuer, Elektronische Wahlsysteme bei den US-Präsidentschaftswahlen 2004, c't 23/04, S. 100
  • Verführerischer Charme ..., ... aber die Einführung allgemeiner Online-Wahlen bleibt umstritten, c't 11/01, S. 22
  • Der virtuelle Wähler, Zweifel am Urnengang mittels Internet, c't 8/01, S. 70
  • (Richard Sietmann) /