Der Fahrplan zur E-Bilanz, Teil II

Im zweiten Teil unseres Beitrags zur E-Bilanz bieten wir Ihnen einen Leitfaden an, der Ihnen die notwendigen Schritte der Umstellung aufzeigt.

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Lesezeit: 5 Min.
Von
  • Marzena Sicking

1. Sind Sie überhaupt von der E-Bilanz betroffen?

Sie erstellen eine EÜR?

Dann sind Sie nicht von der E-Bilanz betroffen.

Sie haben Ihre Buchhaltung an einen Steuerberater oder externen Buchhalter ausgelagert?

Dann muss sich vorrangig Ihr Dienstleister um das Thema E-Bilanz kümmern. Sie sollten mit ihm allerdings klären, ob Änderungen etwa bei der Vorsortierung Ihrer Unterlagen nötig sind.

Dr. Markus Cramer

Der Autor: Dr. Markus Cramer ist Vorstand der Scopevisio AG, die neben weiteren kaufmännischen Lösungen eine Online-Buchhaltungssoftware entwickelt und vertreibt. Er ist bei der Scopevisio AG verantwortlich für Produktmanagement und Entwicklung.

Sie buchen selber, lassen den Abschluss aber beim Steuerberater erstellen?

Auch dann müssen Sie sich mit dem Thema E-Bilanz auseinandersetzen. Denn im Zuge der E-Bilanz gibt es neue Konten, die gegebenenfalls zu verwenden sind. Beachten Sie: Je stärker bereits die laufende Buchhaltung an der E-Bilanz ausgerichtet ist, desto weniger Arbeit hat der Steuerberater bei der Erstellung des Jahresabschlusses und desto geringere Kosten fallen für den Mandanten an.

Sie erledigen die Buchhaltung selbst und erstellen auch Ihre Bilanz?

Dann sollten Sie sich jetzt intensiv mit der E-Bilanz befassen. Denn hier gilt: Je stärker die bereits laufende Buchhaltung an der E-Bilanz ausgerichtet ist, desto weniger Zeitaufwand und somit Kosten entstehen bei der Erstellung des Jahresabschlusses.

2. Informieren Sie sich!

Informieren Sie sich über die E-Bilanz und machen Sie sich schlau, wie Sie Ihre interne Buchhaltung auf die E-Bilanz hin ausrichten.

Schauen Sie sich – gegebenenfalls gemeinsam mit Ihrem Steuerberater – Ihren Kontenplan an, um sich einen Überblick darüber zu verschaffen, welche Konten Sie ergänzen bzw. aktualisieren müssen. Anwender mit individuellem Kontenplan sollten dabei mehr Zeit einkalkulieren als solche, die einen Standard-Kontenrahmen verwenden. Wenn Sie beispielsweise den DATEV-Standardkontenrahmen SKR03 oder SKR04 verwenden, können Sie die Konten der Standardkontenrahmen den Postionen der neuen Taxonomie der E-Bilanz weitgehend automatisiert zuordnen.

Eine Anforderung der E-Bilanz besteht darin, viele Positionen aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufgeschlüsselter als bisher gefordert darzustellen. Bei Systemhäusern beispielsweise wurde bislang der gesamte Einkauf über das Konto „Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe“ (SKR03, 3000) gebucht. Jetzt muss differenziert werden: Genügte es bisher dieses eine Sachkonto mit unterschiedlichen Steuerschlüsseln zu verwenden, muss künftig verbindlich für jeden steuerlichen Fall ein eigenes Konto verwendet und entsprechend in der E-Bilanz ausgewiesen werden.

Konto-Nr. Kontoname
3010 7 % Vorsteuer
Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
3030 19 %Vorsteuer
Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
3060 7 % Vorsteuer und 7 % Umsatzsteuer
Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, innergemeinschaftlicher Erwerb
3062 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer
Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, innergemeinschaftlicher Erwerb
3066 ohne Vorsteuer und 7 % Umsatzsteuer
Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, innergemeinschaftlicher Erwerb
3067 ohne Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer
Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, innergemeinschaftlicher Erwerb
3070 5,5 % Vorsteuer
Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
3071 10,7 % Vorsteuer
Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
3075 7 % Vorsteuer und 7 % Umsatzsteuer
Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe aus seinem USt-Lager § 13a UStG
3076 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer
Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe aus seinem USt-Lager § 13a UStG
3089 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer
Als letzter Abnehmer innerhalb Dreiecksgeschäft
Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
3090 Energiestoffe (Fertigung)
3091 7 % Vorsteuer
Energiestoffe (Fertigung)
3092 19 %Vorsteuer
Energiestoffe (Fertigung)

3. Aktualisieren Sie Ihre Software!

Sofern Ihr Softwareanbieter noch nicht auf Sie zugekommen ist, sollten Sie Kontakt aufnehmen und nach einem Update Ihrer Finanzbuchhaltungssoftware fragen. Idealerweise sollten Sie Ihren Kontenrahmen und Ihre Berichte bis Ende 2012 aktualisieren.

4. Buchen Sie E-Bilanz gerecht!

Ab dem 1.1.2013 ist es ratsam, E-Bilanz-gerecht zu buchen, um sich am Ende des Jahres Aufwand zu ersparen.

5. Übermitteln Sie Ihre Bilanz elektronisch

Ab dem 1.1.2014 übermitteln Sie Ihre an der neuen Taxonomie orientierte Bilanz elektronisch.

Beachten Sie zu Punkt 2 noch folgende Details:

Forderungsverluste

Forderungsverluste sind aufzuteilen in übliche und unübliche Forderungsverluste. Welcher Verlust für Ihr Unternehmen üblich und unüblich ist, bestimmt sich aus einem Branchenvergleich. Bewahren Sie sämtliche Unterlagen zu den Forderungsausfällen auf. Das Finanzamt wird bei Ihnen nachfragen, sollten Ihre Forderungsausfälle nicht dem Schnitt Ihrer Branche entsprechen.

Löhne und Gehälter

Wurden Löhne bisher auf ein Aufwandskonto gebucht, sind künftig Minijobs separat auf einem eigenen Konto darzustellen. Beachten Sie, dass diese Anforderung ebenfalls Umstellungen in Ihrem Personalwesen bedarf.

Grundstücke und Gebäude

Sind bisher Grundstücke und Gebäude im Betriebsvermögen zusammen auf einem Sachanlagenkonto aktiviert worden, verlangt die Struktur der E-Bilanz den getrennten Ausweis des unbebauten und des bebauten Grundstückteils sowie eine weiter detaillierte Aufteilung nach den Komponenten des bebauten Grundstücks.

Beteiligungen

Ist ein Unternehmen an anderen Gesellschaften beteiligt, ohne eine beherrschende Stellung einzunehmen, war es ausreichend, die Beteiligungen auf einem Sachkonto zu aktivieren. Um der Struktur der E-Bilanz zu entsprechen, ist künftig aufzuteilen, ob Beteiligungen an Kapitalgesellschaften oder an Personengesellschaften vorliegen.

Ist eine E-Bilanz-konforme Aufteilung der Positionen nicht möglich, kann über einen Übergangszeitraum für einige Posten eine Auffangposition gebildet werden. Eine erhöhte Nutzung der möglichen Auffangpositionen steigert jedoch das Risiko der Nachfrage durch die Finanzverwaltung.

TIPP: Ist eine E-Bilanz-konforme Aufteilung der Positionen nicht möglich, kann über einen Übergangszeitraum für einige Posten eine Auffangposition gebildet werden. Eine erhöhte Nutzung der möglichen Auffangpositionen steigert jedoch das Risiko der Nachfrage durch die Finanzverwaltung.

(masi)