Datenschützer: Neuregelung der Auskunft über Bestandsdaten verfassungswidrig

Schleswig-Holsteins Datenschutzbehörde hält den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Herausgabe von Bestandsdaten für verfassungswidrig. Wegen grober Mängel würde er ihrer Meinung nach vor dem Bundesverfassungsgericht wieder nicht bestehen.

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Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hält die geplante Neuregelung der Auskunft über Bestandsdaten von IT-Anschlussinhabern für verfassungswidrig. Das teilte die Behörde am heutigen Dienstag mit. ULD-Leiter Thilo Weichert sprach von einem schlampigen Entwurf. Sollte der Gesetzentwurf nicht mehr geändert werden, könnte eine Verfassungsklage seiner Meinung nach wieder erfolgreich sein. Er hoffe aber noch darauf, dass der Bundesrat die Mängel beheben könne.

Das ULD bemängelt an dem Entwurf, dass er nicht ausreichend zwischen der Herausgabe von Bestandsdaten und der Herausgabe von IP-Adressen und Sicherheitsmerkmalen unterscheide. Außerdem genügten die Regelungen zur Benachrichtigung über diese heimlichen Auskünfte nicht. Dadurch würden die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und auf Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses verletzt.

Ende Februar hatte das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PIN-Codes an staatliche Stellen für teilweise verfassungswidrig erklärt. Bis Ende Juni 2013 müsse eine verfassungskonforme Neuregelung geschaffen werden. Im Oktober hatte sich das Bundeskabinett dann auf eine Neuregelung geeinigt, die nun am 28. und 29. November in den Bundesratsausschüssen verhandelt werden soll. Der Entwurf war zuvor bereits von den Piraten und den Grünen kritisiert worden. (mho)