Showdown ums EU-Gemeinschaftspatent

Am Montag soll der EU-Ministerrat über den Kompromiss zum europäischen Gemeinschaftspatent entscheiden, am Diesntag das Parlament. Ein Votum des Generalanwalts beim EuGH könnte das Projekt jedoch ganz scheitern lassen.

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Von
  • Christian Kirsch

Fast genau vor einem Jahr schien das seit Jahrzehnten geplante Gemeinschaftspatent der EU beschlussfertig. Nach langwierigen Verhandlungen hinter den Kulissen über den Sitz des neuen Patentgerichts strich dann der Ministerrat im Zuge einer Einigung darüber im Juni 2012 die Artikel 6 bis 8 aus dem Entwurf der EU-Kommission. Verärgert sagte das Europäische Parlament (EP) die geplante Abstimmung damals ab.

Nun unternimmt das Parlament am morgigen Dienstag einen neuen Anlauf – vom "Gemeinschaftspatent" bleibt dabei allerdings wenig übrig. Der informelle Kompromiss zwischen Ministerrat, Kommission und EP-Rechtsausschuss sieht vor, dass die bisherigen Artikel 6 bis 8 der Verordnung in das zwischenstaatliche Abkommen über die Gerichtsbarkeit wandern. Dadurch wären sie nicht mehr unmittelbar geltendes EU-Recht, sondern Teil einzelner Vereinbarungen zwischen den Mitgliedsstaaten. Zudem müsste jedes Land die jeweiligen Regelungen erst in nationales Recht umsetzen, während die eigentliche Patentverordnung unmittelbar gilt. Patentstreitigkeiten könnte der Europäische Gerichtshof (EuGH) kaum noch entscheiden.

Während sich die Fraktionen von Christ- und Sozialdemokraten sowie die Liberalen den Kompromiss in einem Änderungsantrag (PDF-Dokument) für die morgige EP-Sitzung zu eigen machen, plädiert (PDF) die Grünen-Politikern Eva Lichtenberger dafür, gegen dieses Vorhaben zu stimmen. Außerdem schlägt sie in einer Änderung (PDF-Dokument) am ursprünglichen Entwurf ein klares Verbot von Software-Patenten vor.

Unabhängig von der Entscheidung des EP am Dienstag könnte ein Spruch des EuGH das EU-Gemeinschaftspatent in seiner jetzigen Form erledigen. Dort klagen Italien und Spanien dagegen, dass die Rechtsvorschriften im Verfahren der "verstärkten Zusammenarbeit " beschlossen werden sollen. Die beiden Staaten haben sich nicht daran beteiligt, da sie ihre Bürger durch die geplante Sprachregelung benachteiligt sehen: In Zukunft könnten Patente nur noch auf Englisch, Deutsch oder Französisch eingereicht werden. Ebenfalls am Dienstag wird der EuGH-Generalanwalt Yves Bot seine Meinung zu dieser Klage äußern. In der Regel folgt das Gericht diesen Stellungnahmen. (ck)