Frankreich: Erster Bericht zu Three Strikes und Hadopi

In Frankreich veröffentlichte die Kommission unter der Leitung von Pierre Lescure einen Zwischenbericht zur Evaluierung der französischen Urheberrechtsbehörde Hadopi und ihres umstrittenen Maßnahmenkatalogs zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 18 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Gilles Lopez

Die Regierungsbehörde Hadopi, wegen ihres Maßnahmenkatalogs gegen Urheberrechtsverletzer wie dem Three Strikes-Modell und der Stigmatisierung der Nutzer ins Kreuzfeuer der Kritik geraten, ist Gegenstand einer Evaluierung, die von der neuen französischen Regierung unter Präsident Francois Hollande in Auftrag gegeben wurde. Ausführendes Organ der Evaluierung ist eine Kommission unter der Leitung von Pierre Lescure, ehemaligem Chef des Privatsenders Canal Plus.

Die Kommission hat nun einen ersten Zwischenbericht ihrer Arbeit veröffentlicht und kommt darin zum Schluss, dass man die Wirksamkeit des Three Strikes-Modell schlecht abschätzen kann. Die zur Durchsetzung dieses Verfahrens notwendige Überwachung beschränke sich alleinig auf P2P-Netze, ließe dagegen andere illegale Angebote wie bestimmte Streaming- oder Downloaddienste außen vor

Eine der Kernaussagen des Zwischenberichtes: Der existierende und geplante Maßnahmenkatalog sollte sich nicht auf kleine Filesharer konzentrieren, vielmehr sollten die “Großen“ der Schwarzkopien-Branche ins Visier genommen werden. Darunter fasst der Bericht illegale Streaming- und Downloaddienste, Torrent-Verzeichnisse und Hoster – Firmen also, die durch ihre "wiederholten und massiven“ Verletzungen des Urheberrechts" große Gewinne einstrichen.

Als eine Maßnahme zur Eindämmung von Urheberrechtsverletzungen nennt der Bericht die Möglichkeit, Provider in die Pflicht zu nehmen. Diese sollen illegale Inhalte entfernen und das Hosting für solche Angebote erschweren. In diesem Zusammenhang solle die internationale Zusammenarbeit auf rechtlicher Ebene verstärkt werden, um uneinsichtige Unternehmen bestrafen zu können.

Außerdem müssten illegale Inhalte in Zukunft schwieriger zu finden sein, deshalb sollen Suchmaschinenbetreiber entsprechende Inhalte schlechter ranken. Als dritte Maßnahme sollen die finanziellen Quellen der Anbieter zum Versiegen gebracht werden. “Follow the money“ heißt hier das Schlagwort, es sollen also Werbekunden und Bezahldienste, die in Geschäftsbeziehung mit illegalen Angeboten stehen, verantwortlich gemacht werden können.

Zudem sei eine Änderung des Urheberrechts in seiner derzeitigen Form nötig. Es sei nicht mehr zeitgemäß und müsse an neue Nutzungs- und Verbreitungsmöglichkeiten digitaler Inhalte angepasst werden. Ausnahmesituationen wie Nutzung von Inhalten zu pädagogischen Zwecken, Archivierung, Verbreitung Bild-und Tonmaterials öffentlich zugänglicher Werke und die Mash-Up-Problematik sollen zukünftig besser geregelt werden.

Der Zeitplan der Kommission sieht vor, von Oktober 2012 bis Mitte Januar 2013 100 betroffene Organisationen, Unternehmen und Privatpersonen anzuhören. 60 der geplanten Anhörungen wurden bereits durchgeführt. Alle Anhörungen werden auf der Website der Kommission als Audio- oder Video-Stream veröffentlicht. Ergänzt wird dieses Angebot durch Kommentarfunktionen, die laut Angaben der Kommission rege genutzt werden: Seit der Öffnung haben sich 295 Benutzer angemeldet und 11.492 Besuche wurden registriert.

Ein weiteres wichtiges Element der Kommissions-Arbeit sind Vor-Ort Termine in verschiedenen französischen Städten, die dazu dienen sollen die Debatte in den Regionen zu animieren und zusätzliche Erkenntnisse zu gewinnen. Es wurden Kongresse in den Städten Rennes, Aix-Marseille und Bordeaux abgehalten.

Im Januar 2013 bis März 2013 sollen dann Konsens-Vorschläge gemacht werden, die den beteiligten Parteien unterbreitet werden, bevor der endgültige Beschluss am 31.3.2013 der französischen Regierung zugestellt wird. (gil)