Verhaftete Unister-Chefs schweigen zu den Vorwürfen

Am Tag nach der Razzia beim Internetunternehmen Unister beginnt für die Ermittler die kriminalistische Puzzlearbeit. Die verhafteten Chefs von Portalen wie fluege.de schweigen in der U-Haft.

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Von
  • dpa

Die beiden verhafteten Manager der Leipziger Internetfirma Unister schweigen bislang zu den Vorwürfen der illegalen Geschäftemacherei und Steuerhinterziehung. Beim Ermittlungsrichter hätten die Männer keine Angaben gemacht, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden, Wolfgang Klein, am Mittwoch. Die Unister-Chefs waren am Dienstag bei einer großangelegten Razzia festgenommen worden.

Rund 130 Polizisten und Steuerfahnder hatten bundesweit 20 Unister-Büros und Wohnungen durchsucht. Es seien Akten und Computer in erheblichem Umfang beschlagnahmt worden, sagte Klein. "Jetzt geht die kriminalistische Kleinarbeit los." Das Material müsse ausgewertet werden, außerdem stünden Zeugenvernehmungen an.

Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen insgesamt acht Führungskräfte. Auf seinen Reiseportalen wie fluege.de und ab-in-den-urlaub.de soll Unister einen Stornoschutz angeboten haben, der einer Versicherung gleichkommt. Eine Genehmigung hatte Unister dafür nicht. Versicherungssteuer wurde den Ermittlern zufolge auch nicht gezahlt. Mit dem Stornoschutz muss Unister Millionen umgesetzt haben, denn die Generalstaatsanwaltschaft beziffert allein den entstandenen Steuerschaden auf eine Million Euro.

Am Hauptsitz von Unister in Leipzig ging unterdessen am Mittwoch der Betrieb weiter. Unister-Sprecher Konstantin Korosides teilte mit, die Führungsebene des Unternehmens werde sich zusammensetzen, um "alle operativen Maßnahmen" zu besprechen. Welche Schritte die Anwälte der beiden verhafteten Manager unternehmen, blieb zunächst offen. Sie könnten zum Beispiel Haftbeschwerde einlegen.

Unister hatte am Dienstagabend erklärt, das Vorgehen der Untersuchungsbehörden sei "unverhältnismäßig". Es gebe eine unterschiedliche rechtliche Bewertung des Stornoschutzes. Unister sieht ihn als Serviceleistung an, die Generalstaatsanwaltschaft als Versicherung. Diese Rechtsfrage sei tatsächlich zentral, sagte Oberstaatsanwalt Klein. Aber das müsse jetzt das Gericht entscheiden. (jk)