WIPO: Konferenz soll 2013 Urheberrechtsausnahmen für Blinde absegnen

Eine außerordentliche Generalversammlung der World Intellectual Property Organisation hat beschlossen, eine diplomatische Konferenz einzuberufen, um Urheberrechtsausnahmen für Blinde zu regeln.

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  • Monika Ermert

Eine außerordentliche Generalversammlung der World Intellectual Property Organisation (WIPO) hat am Dienstag in Genf beschlossen, eine diplomatische Konferenz einzuberufen, um eine Regelung für Urheberrechtsausnahmen für Blinde zu beschließen. Nach einem vier Jahre langen Tauziehen sehen sich Organisationen wie die World Blind Union (WBU) ihrem Ziel einen entscheidenden Schritt näher gerückt. Im Juni 2013 soll der Völkerrechtsvertrag in Marrakesch verabschiedet und von den WIPO-Mitgliedsstaaten unterzeichnet werden.

Die WBU erklärte, dass nach wie vor in vielen Ländern das Urheberrecht die Erstellung von Kopien für Blinde oder Sehbehinderte blockiere. Auch die Weitergabe – etwa an Blindenorganisationen in ärmeren Ländern – sei derzeit unmöglich. Die Anteil der Bücher, die derzeit in geeigneten Formaten – in Braille, Audio oder großer Schrift – produziert wird, liege bei höchstens 7 Prozent. Meistens kümmern sich darum Selbsthilfeorganisationen mit begrenzten Mitteln.

Von dem neuen Vertrag erhoffen sich die Blindenorganisationen endlich Abhilfe. Es wäre auch der erste WIPO-Vertrag seit Jahrzehnten, der das Urheberrecht nicht ausdehnt, sondern beschränkt. Die EU hatte während der Verhandlungen Anfang der Woche in Genf drauf gedrungen, die Vertragskonferenz nur einzuberufen, wenn weitere Streitpunkte zu den Vertragsbestimmungen vorab ausgeräumt werden. Im Februar will sich dazu erneut der Ständige Ausschuss für Urheber- und verwandte Rechte treffen. (anw)