Italien: Internet-Dienste müssen nicht alle User-Inhalte vorab prüfen

Drei Google-Mitarbeiter, die wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten in Italien verurteilt worden waren, sind nun freigesprochen worden. Ein Berufungsgericht stellte fest, dass es nicht nötig sei, gepostete Inhalte komplett zu überprüfen

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Von
  • Robert Höwelkröger

Ein italienisches Berufungsgericht hat festgestellt, dass Internet-Dienste nicht zwingend alle auf ihrer Plattform geposteten Inhalte prüfen müssen. Es hob mit dieser Begründung ein Urteil gegen drei leitende Angestellte von Google auf. Ihnen wurde zur Last gelegt, gegen italienisches Recht verstoßen zu haben, als sie 2006 zuließen, dass ein Video von der Schikanierung eines autistischen Jungen veröffentlicht wurde. 2010 waren die drei Google-Mitarbeiter, der Datenschutzbeauftragte Peter Fleischer, CLO David Drummond und George De Los Reyes, ein früheres Vorstandsmitglied von Google-Italy, zu jeweils sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Sie hätten vor allem die Persönlichkeitsrechte des Jungen verletzt.

Die Anklage hatte dem Unternehmen und den drei Verurteilten darüber hinaus vorgehalten, dass das Video insgesamt zwei Monate auf Google zu sehen war. Zudem hätte das Unternehmen trotz unterschiedlicher Kommentare, die für das Entfernen plädiert hatten, nicht reagiert. Auf dem mit einem Mobiltelefon aufgenommenen Video war zu sehen, wie vier Schüler einer Turiner Schule ihr behindertes Opfer drangsalierten.

Google war von Anfang an gegen die Entscheidung vorgegangen, da das Unternehmen nach eigenen Angaben das Video innerhalb von zwei Stunden nach Veröffentlichung entfernt hatte. Dieses geschah nach Aussage des Unternehmens umgehend aufgrund öffentlichen Drucks. Google hatte sein juristisches Vorgehen gegen das Strafmaß stets damit begründet, dass es unmöglich sei, jedes gepostete Video vorab einer Prüfung zu unterziehen. Google zeigte sich nach Angaben eines Sprechers hoch erfreut, dass die Mitarbeiter nun rehabilitiert seien. Für Giovanni Maria Riccio, Professor für IT-Recht an der Universität von Salerno, ist das Urteil gar „ein Meilenstein, da es zeigt, dass Internet-Dienste nicht dazu verpflichtet seien, alle ihre Inhalte vorab komplett zu prüfen.“ Ein anderes Urteil hätte sich, so Riccio weiter, vor allem negativ auf alle kleineren Internet-Dienste ausgewirkt, die personell und finanziell gar nicht die Möglichkeit hätten, alles zu prüfen, was bei Ihnen veröffentlicht wird. (roh)