Operation Störerhaftung

Weiterhin Abmahnwellen wegen des Betriebs freier WLANs

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Von
  • Andreas Stiller

Während in Hamburg der Datenschützer-Kongress 29C3 unter anderem über freies WLAN diskutiert – morgen wird es zum Beispiel einen Vortrag von Dr. Reto Mantz über "Sharing Access – Risiken beim Betrieb offener (WLAN-)Netze – Stand gestern, heute und morgen" geben–, die Bundesregierung Vorschläge für eine mögliche Haftungsfreistellung für Betreiber von WLAN-Anschlüssen prüft, dem Bundesrat ein Antrag (PDF) der Länder Berlin und Hamburg zur Beschränkung des Haftungsrisikos für Betreiber drahtloser lokaler Netzwerke vorliegt-- setzen die Abmahner ihre Tätigkeit fort, Café- und Gaststättenbesitzer sowie sogenannte "Freifunker" auf Basis des Telemedia-Gesetzes (PDF) und einiger Urteile abzumahnen. Ein Mitglied der Initiative Freifunk-Rheinland, der sein WLAN unverschlüsselt bereitstellte, wurde nun nach Auskunft des Vereins mit fünf Abmahnungen überhäuft. Der Verein will sich rechtlich zu Wehr setzten und hat unter Operation Störerhaftung ein Spendenkonto eingerichtet.

Es ist offenbar höchste Zeit, dass der Gesetzgeber hier klärend tätig wird. Berlin will im nächsten Jahr selbst ein freies WLAN anbieten, auch die Nachbarstadt Potsdam hat Anfang Dezember beschlossen, 400 freie Zugangspunkte einzurichten. (as)