Bayern will bei heimlichen Online-Durchsuchungen Berufsgeheimnis achten

Bayerns Landesregierung sieht Eile geboten bei der Einführung der heimlichen Online-Durchsuchung privater PCs und verteidigt die Maßnahme, über die Ende Februar das Bundesverfassungsgericht entscheiden will, gegen Kritik.

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Von
  • Jürgen Kuri

Bei der geplante heimlichen Online-Durchsuchung privater PCs in Bayern will Innenminister Joachim Herrmann (CSU) Ärzte, Anwälte, Journalisten und Geistliche ausnehmen. Das Arzt- und Anwaltsgeheimnis, das Beichtgeheimnis und auch das Redaktionsgeheimnis blieben bei der Überarbeitung des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes voll gewahrt, sagte Herrmann bei einer Veranstaltung der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft und des Bayerischen Verbandes für Sicherheit in München. Gegenteilige Befürchtungen entbehrten jeder Grundlage und beruhten auf "Fehlvorstellungen" darüber, in welchen Fällen heimliche Online-Durchsuchungen zulässig sein sollen.

Wie bisher schon die Telefonüberwachung dürfe die Online- Durchsuchung von Computern nur in "engen Ausnahmefällen" bei Terrorverdächtigen angeordnet werden. "Eine Online-Datenerhebung bei einem Berufsgeheimnisträger scheidet damit aus, wenn er nicht selber zum Beispiel Sprengsätze zusammenbaut", sagte Herrmann laut dpa. Außerdem blieben die heimlichen Online-Durchsuchungen auf "ganz wenige Fälle im Jahr" begrenzt und müssten darüber hinaus von einer unabhängigen Kommission des Landtags genehmigt werden.

Der bayerische Innenminister hatte Mitte Januar Pläne vorgestellt, um durch eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes dem Geheimdienst die heimliche Online-Durchsuchung der Computer von Terrorverdächtigen zu ermöglichen. Die Opposition in Bayern lehnte das Vorhaben ab und bezeichnete es als übereilt und übertrieben. Die SPD hatte damals betont, dass sich die große Koalition auf Bundesebene einvernehmlich darauf verständigt habe, das für Frühjahr angekündigte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Befugnissen für Online-Durchsuchungen durch die Staatsschützer in Nordrhein-Westfalen abzuwarten. Er appellierte daher an die in Bayern allein regierende CSU und an Herrmann, "dass sie diese Vereinbarung einhalten". CSU-Vertreter meinten hingegen, schnelles Handeln sei angesichts der Bedrohung durch Terroristen notwendig: Da Terroristen das Internet nutzten, müsse der Staat reagieren.

Mittlerweile ist bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung über die heimliche Online-Durchsuchung und deren Regelung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz am 27. Februar verkünden will. Experten sahen während der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe im Oktober vergangenen Jahres eine gehörige Portion Skepsis auf Seiten der Verfassungsrichter gegenüber der heimlichen Online-Durchsuchung als Mittel für Strafermittler und Geheimdienste.

Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-Bekämpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(jk)