Kabel Deutschland beschneidet digitales öffentlich-rechtliches TV-Angebot

Im Streit zwischen KD und den Öffentlich-Rechtlichen gibt es keine Einigung. Nun begrenzt der Kabelanbieter die Einspeisung der digitalen Sender auf das Nötigste.

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Von
  • Sven Hansen

Ab Dienstag schränkt Kabel Deutschland das über sein Netz verbreitete Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender ein. Damit geht der Streit um Einspeiseentgelte zwischen KD und den Öffentlich-Rechtlichen in die nächste Runde. Der Kabelnetzbetreiber reagiert mit dem Schritt nach eigenen Angaben "auf die Weigerung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ab 1. Januar 2013 die Signalverbreitung über das Kabel angemessen zu vergüten".

Die Einschränkungen betreffen sowohl die dritten Programme der ARD als auch das Vollprogramm von ARD und ZDF. Bei den Dritten wird KDG die digitale Ausstrahlung deutschlandweit auf je eine Regionalvariante beschränken: So wird jeder Zuschauer wie bisher das für sein Bundesland vorgesehene Regionalfenster des Landessenders schauen können, jedoch nicht das der Nachbarregionen. In anderen Bundesländern kann künftig nur noch eine Regionalschiene empfangen werden. Diese richtet sich nach den Vorgaben der ARD für die analoge Verbreitung. So wird es in Bayern zwar das dem jeweiligen Kabelnetz zugeordnete Regionalfenster BR Nord oder BR Süd geben, den NDR dort aber nur mit dem Regionalfenster von Mecklenburg-Vorpommern.

Die Leistungen für die Vollprogramme sollen KDG zufolge auf den "Plattformstandard" zurückgeführt werden. Im Klartext bedeutet dies, das sowohl SD- als auch HD-Kanäle nur mit der bei anderen Sendern üblichen maximalen Bitrate eingespeist werden. Bisher haben die öffentlich-rechtlichen Sender besondere TV-Ereignisse mit höherer Bandbreite ausgestrahlt – Großereignisse im Sport, Kino-Blockbuster oder Unterhaltungs-Highlights wie "Wetten Dass!" waren so in besonders guter Qualität zu sehen.

Um Mitternacht will Kabel Deutschland mit der Umsetzung beginnen und sie bis zum Dienstagmorgen abgeschlossen haben. (sha)