Google verzichtet auf standardrelevante Patente gegen Xbox

Bei ihrem Versuch, ein Importverbot gegen Microsofts Xbox durchzusetzen, verzichtete die Google-Tochter Motorola nun auf den Einsatz aller standardrelevanter Patente. Das Verfahren vor der US-Handelskommission endet damit jedoch nicht.

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Von
  • Christian Kirsch

Vor der internationalen Handelskommission der USA (ITC) versucht die Google-Tochter Motorola seit November 2010 ein Einfuhrverbot für Microsofts Spielekonsole Xbox zu erreichen. Im Zentrum dieser Beschwerde stehen mehrere standardrelevante Patente, die den Codec H.264 und WLAN-Funktionen betreffen. Motorola hat nun in einem Schreiben an die ITC die H.264-Patente zurückgezogen, nachdem es im Oktober 2012 bereits auf die WLAN-Patente verzichtet hatte.

Übrig wäre jetzt nur noch das US-Patent 6,069,896, das nicht standardrelevant ist. Zwei seiner Ansprüche hielt ein Einzelrichter der ITC zwar für verletzt, die letztlich entscheidende sechsköpfige Kommission der Behörde akzeptierte seine Entscheidung jedoch nicht. Ein Importverbot für die Xbox ist damit nach Auffassung des deutschen Patentbeobachters Florian Müller frühestens 2014 möglich.

Auslöser für Googles Rückzug in dieser Auseinandersetzung war ein Machtwort der US-Kartellbehörde (FTC). Sie hatte es dem Internetkonzern untersagt, mit standardrelevanten Patenten gerichtliche Verkaufsverbote gegen Konkurrenzprodukte durchzusetzen. Bei solchen Schutzrechten verpflichtet sich der Inhaber gegenüber dem jeweiligen Standardisierungsgremium, jedem Interessenten eine Lizenz zu FRAND-Bedingungen zu gewähren.

Microsoft hatte sich in Fall der Motorola-Patente bereits zum Abschluss eines Lizenzvertrages bereiterklärt, die Höhe der Kosten dafür ist jedoch strittig. Anfang Dezember 2012 hatte das US-Bundesbezirksgericht in Seattle in diesem Zusammenhang ein Verkaufsverbot wegen Verletzung der standardrelevanten Patente gegen Microsofts Produkte abgelehnt. Motorola sei kein Schaden entstanden, der nicht durch Lizenzzahlungen wiedergutzumachen sei. In Deutschland hatte Motorola jedoch vor dem Landgericht Mannheim wegen des Verstoßes gegen seine H.264-Patente ein Verkaufsverbot gegen Windows 7, die Xbox 360 und den Internet Explorer erreicht.

Verkaufsverbote sollen das Recht des Patentinhabers sichern, exklusiv über die Lizenzierung seiner Erfindung zu entscheiden. Im Fall von standardrelevanten Patenten gelten sie jedoch bei einigen Fachleuten und Unternehmen als unangemessen, da sich der Inhaber ohnehin zu einer Lizenzierung an jeden Interessenten verpflichtet hat. (ck)