Einführung der Lohnsteuer-Nachschau

Unternehmen müssen künftig mit verstärkten Kontrollen durch Zoll und Finanzverwaltung rechnen. Möglich macht das die geplante Einführung der Lohnsteuer-Nachschau.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 8 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Unternehmen können nicht nur durch die Finanzverwaltung, sondern auch durch den Zoll geprüft werden. Letzterer interessierte sich bisher allerdings nur um Auffälligkeiten rund um die Themen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. Fiel bei solchen Kontrollen im Lohnsteuerbereich eine Unregelmäßigkeit auf, wurde diese an das Finanzamt gemeldet, das dann zu einer Lohnsteuer-Außenprüfung anrückte. Viel zu kompliziert, so die Ansicht der Gesetzgeber. Deshalb wird vermutlich noch in diesem Jahr die sogenannte Lohnsteuer-Nachschau eingeführt. Falls Ihnen das irgendwie bekannt vorkommt: seit 2002 gibt es bereits die sogenannte Umsatzsteuer-Nachschau. Im Grunde werden die Möglichkeiten der Kontrolle also nur ein Stück erweitert.

Bisher können die Lohnsteuerunterlagen im Rahmen einer Betriebsprüfung kontrolliert werden. Diese muss aber angemeldet werden, so dass sich der Unternehmer auf die Prüfung vorbereiten und die nötigen Dokumente geordnet heranschaffen kann. Bei der Lohnsteuer-Nachschau stehen Finanzbeamte oder Zoll künftig unangemeldet vor der Tür und verlangen Einsicht in die Unterlagen.

Der betroffene Unternehmer kann die Auskunft nicht verweigern und muss den Beamten alle Unterlagen, die in Zusammenhang mit Löhnen und Gehältern stehen, auf Verlangen vorlegen. Sollte sich der Verdacht von Unregelmäßigkeiten bestätigen, kann die Lohnsteuer-Nachschau ohne weiteres in eine komplette Außenprüfung übergehen. Die Prüfer dürfen bei der Lohnsteuer-Nachschau alle geschäftlichen Räume betreten und alle Mitarbeiter befragen. Eine Durchsuchung der Räume dürfen sie aber nicht durchführen. Sind Firma und Wohnbereich in einem Gebäude untergebracht, dürfen die privaten Räume gegen Ihren Willen nur betreten werden, wenn eine Gefahrensituation vorliegt. (gs)
(masi)